Vertragsbedingungen

1. Gegenstand eines Fernlehrgangsvertrags
Durch den Vertrag verpflichtet sich der vhw, das Lehrmaterial (Lehrhefte) in den vereinbarten Zeitabständen dem Teilnehmer zu übersenden, den Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Lehrgangsteilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Vergütung ist in Teilleistungen jeweils für einen Zeitabschnitt von höchstens drei Monaten zu entrichten.


2. Dauer des Fernlehrgangs
Ein jeweils aus bis zu 15 Lektionen bestehender Fernlehrgang hat eine Dauer von  –  je nach der Anzahl der Lektionen  –  bis zu 15 Monaten. Der Teilnehmer erhält vom vhw die Materialien zu den Lektionen (Lehrhefte) in monatlichen Abständen. Der Beginn des Lehrgangs ist – soweit der Teilnehmer nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerruft – der Tag, an welchem dem Teilnehmer die ersten Lehrgangsmaterialien zugehen. Für Vertragsänderungen ist der Tag des Vertragsschlusses maßgebend.


3. Fernlehrgangsgebühr
Die Höhe der Lehrgangsgebühr ist abhängig u. a. von der Anzahl der Lektionen und ist abgestuft für:
a) Mitglieder (bzw. Mitarbeiter/innen von Mitgliedern) und
b) Nichtmitglieder.

In der Gebühr sind die Kosten für das Lehrgangsmaterial zu den einzelnen Lektionen, zwei Sammelordner für Ihre Unterlagen, die Kontrolle und Bewertung Ihrer Einsendearbeiten sowie – bei erfolgreichem Abschluss – das Ausstellen des vhw-Diploms enthalten.
Zusätzliche Kosten entstehen für die Durchführung des Fernlehrgangs nicht; namentlich entstehen durch die evtl. Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine Kosten, die über die üblichen Grundtarife hinausgehen.


4. Einsendearbeiten und Aufgaben zur Selbstkontrolle
Am Ende jedes Lehrheftes einer Lektion finden sich eine Einsendeaufgabe und vier Selbstkontrollaufgaben. Der Teilnehmer sollte, sofern er das vhw-Diplom als Abschlusszertifikat anstrebt, zu jeder Lektion die Einsendeaufgabe bearbeiten und die Lösung dem Autor des Lehrhefts über den vhw zur Korrektur und Bewertung zusenden. Zudem finden sich zu jeder Lektion Aufgaben zur Selbstkontrolle, die der Teilnehmer lösen und mit der Musterlösung im Lehrheft selbständig abgleichen kann.


5. Abschlusszertifikat
Nach Bearbeitung aller Einsendearbeiten und Bewertung von mehr als der Hälfte von ihnen mit mindestens „bestanden“ erhält der Teilnehmer als Abschlusszertifikat  das vhw-Diplom.


6. Kündigungsbedingungen
Ein Fernlehrgangsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten und kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht des vhw und des Teilnehmers, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Der Tag des Vertragsschlusses ist der Tag der Anmeldung.


7. Optionale Veranstaltungen
Ein Fernlehrgang ist begrenzt auf die telekommunikative Lehrstoffvermittlung und umfasst keine zusätzlichen Anwesenheitsseminare. Die vom vhw angebotenen Seminare zu den jeweiligen Themenbereichen können zur Vertiefung des Lehrstoffes vom Teilnehmer separat gebucht werden. Sie sind aber ausdrücklich nicht Bestandteil eines Fernlehrgangs.


8. Vorbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Fernlehrgang setzt keine Vorbildung zur Thematik voraus. Zudem bestehen keine Zulassungsvoraussetzungen. Ein Lehrgang bereitet auf keine staatliche oder sonstige Prüfung vor.


9. Staatlich zugelassener Lehrgang
Jeder Fernlehrgang bedarf der Zulassung durch die der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln. 


10. Gültigkeit des Lehrgangsangebots
Das Angebot des vhw zu den vorgenannten Konditionen gilt bis mindestens 31. Dezember 2011.


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