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Der vhw hat ein leitbildgestütztes zentrales Erkenntnisinteresse,
die Akteure in der Zivilgesellschaft soweit zu identifizieren, befragen und interpretieren, dass sich mehr Handlungsspielräume als bisher für einen demokratisch ausgehandelten Zielfindungsprozess auftun. Hierbei spielt im Umfeld des vhw die Wohnungswirtschaft als intermediärer Teil zwischen Kommune (Staat), Mieter, Stadtteil, Stadtgesellschaft und Milieus (Bürgerschaft) sowie der Wirtschaft eine zentrale Rolle für die Stadtentwicklung. Deren Selbstbild, Handlungsrahmen und Fremdbild sollte im Zuge des Leitbildes moderner sozialer Stadt neu vermessen werden.
Die „Soziale Stadt“ als Bild urbaner Vielfalt, Widersprüchlichkeit, des Zusammenhalts und gesellschaftlicher Produktivität benötigt eine wohnungswirtschaftliche Komponente, mit der nicht nur Wohnraumversorgung oder Wohnraumrendite angesprochen werden, sondern auch die Wohnumfeldgestaltung („Nachbarschaften“) und das dazu gehörige unternehmerische Handeln in Abstimmung mit den Aufsichtsgremien. „Das Gut Wohnen“ wird nicht zusammenhangslos als marktfähiges, wenn auch immobiles Produkt betrachtet, sondern als „meritorisches Gut“.
Auf dem deutschen Wohnungsmarkt hat sich der im europäischen Vergleich hohe Mieteranteil gehalten und der Stellenwert kommunaler, öffentlicher und freier Wohnungsunternehmen ist weiterhin von großer Bedeutung im strategischen Machtgefüge der Kommunalpolitik.
Wer die „Soziale Stadt“ neu vermessen und bürgerschaftlicher ausrichten will, braucht eine Vorstellung davon, wie sich darin die Wohnungswirtschaft verorten will, kann und soll. Und es braucht eine Vorstellung davon, wie sich das „Gleichgewicht“ (vgl. Backhaus-Maul, Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 31, 2008) zwischen staatlichem Handeln über die Kommune, Zivilgesellschaft und Infrastrukturwirtschaft neu austariert, nachdem wir ein Jahrzehnt des Outsourcing, des Verkaufs und der Dienstleistungsausgliederungen hinter uns haben.
Die Wohnungswirtschaft ist sehr viel mehr „auf sich gestellt“ im Markt und der Bürgerschaft und doch an zahlreiche Erwartungen gebunden, sowohl von Seiten des Staates, als auch von Seiten der Bürgerschaft (sowohl von Mietern als auch gewählten Kommunalpolitikern, Aktionären etc.).