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...voraussichtlich Ende September 2010 im Amtsblatt veröffentlicht. Der LEP ist Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2025 und Basis für die Fortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein.
Der neue LEP ersetzt den Landesraumordnungsplan 1998. Er reagiert damit auf die zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen für die Steuerung der räumlichen Entwicklung des Landes. Die landesplanerischen Festlegungen werden auf das für eine geordnete Entwicklung notwendige Maß reduziert, die Kommunen erhalten mehr Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten bei nachfolgenden Planungen.
Ein Seminar über die Regelungen des neuen LEP und seinen die Auswirkungen auf die kommunale Praxis sowie einem Ausblick auf die geplante Kommunalisierung der Regionalplanung planen wir für November 2010.
Interessierte können sich bereits jetzt an unsere Geschäftsstelle: gst-sh
vhw.de wenden!
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