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Das Grundverständnis von Dialogprozessen im Rahmen des Städtenetzwerkes
Das zentrale Ziel der Dialogprozesse im Rahmen des Städtenetzwerkes ist die Schaffung und dauerhafte Implementierung einer neuen lokalen Dialogkultur durch innovative Dialogverfahren, die auf einem deliberativen Demokratieverständnis beruhen. Mit ihrer Hilfe kann ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Lokalen Demokratie geleistet werden.
Der innovative Kern der Verfahren besteht aus drei Elementen:
Um diesen konzeptionellen Kern verwirklichen zu können, bedarf es bei den beteiligten städtischen Akteuren der grundsätzlichen Bereitschaft zur Kommunikation und Verantwortung für den städtischen Dialog. Diese Bereitschaft kann in eine „strukturierte Kommunikation“ in eigens zu bestimmenden „Kommunikationsräumen“ überführt werden.
Die Dialogverfahren sind als multi-sektoraler Lern- und Erfahrungsprozess angelegt. Der Einstieg hat sich zudem an den verfassungsrechtlichen Regelungen zu orientieren, das heißt an der kommunalen Entscheidungshoheit. Allerdings bringen alle Beteiligten die grundsätzliche Bereitschaft mit, positive Prozesserfahrungen aufzugreifen und in neue, flexible Regelungsstrukturen zu überführen.
Zu diesem Zweck sollen die Kommunen von Beginn an ihre politische Führungsaufgabe im Sinne von „leadership and governance“ als kooperativ und partnerschaftlich, strukturflexibel und anpassungsfähig, dialogorientiert in der Konfliktbewältigung sowie bürgeraktivierend und -beteiligend verstehen. Dazu zählt auch die Bereitschaft, die wichtigsten Ergebnisse aus den Dialogverfahren in den zuständigen parlamentarischen Gremien und in den Kommunalparlamenten zu erörtern, in die weitere Entscheidungsabwägung einzubeziehen und die darauf bezogenen Entscheidungen entsprechend zu begründen. Dialogergebnisse, die im Konsens aller Akteure erzielt worden sind, können auf dieser Grundlage bereits frühzeitig in entsprechende kommunalpolitische Entscheidungen überführt werden.
1. Themenhierarchisches Agenda-Setting mit entsprechender räumlicher Abschichtung.
2. Repräsentative und themenbezogene Zusammensetzung der Akteure, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Milieuzugehörigkeit. Ggf. kann hierbei auf eine milieustrukturierte Zufallsauswahl zurückgegriffen werden.
3. Vorgabe klarer Strukturen und eindeutiger Verhaltensregeln. Zu prüfen wäre an dieser Stelle z. B. auch, ob eine neutrale Instanz im Sinne eines „Verfahrensgestalters“ eingeführt oder ggf. auf andere unterstützende Rahmenbedingungen zurückgegriffen werden sollte, die sowohl ein hohes Maß an Dialogkultur, als auch an Fairness und Offenheit in den zu gestaltenden Verfahren zu garantieren vermögen.
4. Ausarbeitung und innovative Anwendung milieuorientierter Verfahrensansätze und Kommunikationsprinzipien im Rahmen der Dialogverfahren;
5. Festlegung von sozial (und milieuorientiert) sowie kommunikativ zwischen den Akteuren ausgleichenden Mechanismen für die Dialogverfahren (Verstärkung / Abschwächung von starken / schwachen Dialog-Positionen);
6. Flexible, auf das konkrete Anliegen, die Themenstellung und die jeweilige Stadtgesellschaft bezogene technische Umsetzung (verfahrensmethodische Festlegungen).