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- für die Beleihung (nach BelWertV),
- für steuerliche Zwecke (nach BewG),
- für Zwangsversteigerung (nach ZVG)
- in Zusammenhang mit der EnEV
Für den normalen Grundstücksverkehr (Kauf, Verkauf, Enteignung) erfolgt die Bewertung mit Hilfe der gesetzlich (durch die ImmoWertV) normierten Wertermittlungsverfahren oder mit Hilfe anderer aus der Praxis entstandener oder aus dem Ausland kommender Verfahren. Besondere Bewertungsanlässe sind die Beleihung, die Besteuerung und die Zwangsversteigerung des Grundstücks.
ist streng an die Beleihungswertermittlungsverordnung und an die besonderen Anforderungen der Kreditinstitute gebunden.
erfolgt seit dem 1. Januar 2009 auf der Basis eines novellierten Bewertungsgesetzes. Da die bis dato gängige steuerliche Unterbewertung abgeschafft worden ist, sind Widersprüche der Steuerpflichtigen und neue Aufgaben für die freien Bewertungssachverständigen abzusehen.
erfordert, dass die Regeln der Wertermittlungsverordnung mit den Besonderheiten des Zwangsversteigerungsgesetzes richtig kombiniert werden.
Termine:
19. Juni 2012 in Mainz / 26. Juni 2012 in Dortmund
Seminarinhalt:
Vermittlung von Sachkenntnissen zur Erkennung, Beurteilung und Bewertung von Schäden und Mängeln an Gebäuden, Bewerten von typischen Bauschäden und -mängeln nach der ImmoWertV, Ermittlung von sachgerechten Minderungskosten und Abschlägen, typische Schadensbilder.