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- für die Beleihung (nach BelWertV),
- für steuerliche Zwecke (nach BewG),
- für Zwangsversteigerung (nach ZVG)
- in Zusammenhang mit der EnEV
Für den normalen Grundstücksverkehr (Kauf, Verkauf, Enteignung) erfolgt die Bewertung mit Hilfe der gesetzlich (durch die WertV) normierten Wertermittlungsverfahren oder mit Hilfe anderer aus der Praxis entstandener oder aus dem Ausland kommender Verfahren. Besondere Bewertungsanlässe sind die Beleihung, die Besteuerung und die Zwangsversteigerung des Grundstücks.
ist streng an die Beleihungswertermittlungsverordnung und an die besonderen Anforderungen der Kreditinstitute gebunden.
erfolgt seit dem 1. Januar 2009 auf der Basis eines novellierten Bewertungsgesetzes. Da die bis dato gängige steuerliche Unterbewertung abgeschafft worden ist, sind Widersprüche der Steuerpflichtigen und neue Aufgaben für die freien Bewertungssachverständigen abzusehen.
erfordert, dass die Regeln der Wertermittlungsverordnung mit den Besonderheiten des Zwangsversteigerungsgesetzes richtig kombiniert werden.

Termine:
30. November 2010 in Fulda
7. Dezember 2010 in München
Die aktuellen Anwendungsbereiche für die Bodenrichtwerte - insbesondere für wirtschaftliche; steuerliche und Beleihungszwecke - erfordern verlässliche Bodenrichtwerte. Die Qualität der vorhandenen Bodenrichtwerte muss zunächst festgestellt (Metadaten) und ggf. zukünftig den aktuellen Anforderungen der ImmoWertV abgepasst werden.

Termin:
20. Oktober 2010 in München
28. Oktober in Berlin
Im Seminar geht es im Kern um die Beantwortung der Frage:
"Wann ist die Beauftragung des Sachverständigen für Immobilienbewertung bei Fragen über das Grundvermögen im Rahmen der Erbschaft-/Schenkungsteuer sinnvoll?"