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- für die Beleihung (nach BelWertV),
- für steuerliche Zwecke (nach BewG),
- für Zwangsversteigerung (nach ZVG)
- in Zusammenhang mit der EnEV
Für den normalen Grundstücksverkehr (Kauf, Verkauf, Enteignung) erfolgt die Bewertung mit Hilfe der gesetzlich (durch die ImmoWertV) normierten Wertermittlungsverfahren oder mit Hilfe anderer aus der Praxis entstandener oder aus dem Ausland kommender Verfahren. Besondere Bewertungsanlässe sind die Beleihung, die Besteuerung und die Zwangsversteigerung des Grundstücks.
ist streng an die Beleihungswertermittlungsverordnung und an die besonderen Anforderungen der Kreditinstitute gebunden.
erfolgt seit dem 1. Januar 2009 auf der Basis eines novellierten Bewertungsgesetzes. Da die bis dato gängige steuerliche Unterbewertung abgeschafft worden ist, sind Widersprüche der Steuerpflichtigen und neue Aufgaben für die freien Bewertungssachverständigen abzusehen.
erfordert, dass die Regeln der Wertermittlungsverordnung mit den Besonderheiten des Zwangsversteigerungsgesetzes richtig kombiniert werden.

Termine:
14. Februar 2012 in Nürnberg
24. April 2012 in Berlin
22. Mai 2012 in Essen (Zusatztermin)
20. Juni 2012 in Hannover
Seminarinhalt:
Wertermittlungskenntnisse erlernen, auffrischen und vertiefen. Die einzelnen Verfahrensabläufe des Vergleichswertverfahrens, des Sachwertverfahrens und des Ertragswertverfahrens werden unter Berücksichtigung der neuen ImmoWertV detailliert dargestellt.

Termine:
14. März 2012 in Berlin / 16. Oktober 2012 in Leipzig
Seminarinhalt:
Beleihungswertermittlung bei verschiedenen Arten von Betriebsimmobilien (z. B. Produktion, Werkstatt, Industrie, Lager, gemischt genutzte Objekte), wesentliche Eigenschaften, Grundsätze und Probleme bei der Beleihungswertermittlung
Hinweis: Das Seminar ist als HypZert-Fortbildung anerkannt

Termine:
15. März 2012 in Leipzig
27. März 2012 in Leinfelden-Echterdingen
24. April 2012 in Hannover
Seminarinhalt:
Behandelt werden Wertschöpfungspotentiale und Wertermittlungsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen Erneuerbarer Energien und ihre Auswirkungen auf die Verkehrswerte von Grundstücken. Windenergieanlagen, Anlagen der Photovoltaik- und Solar-/Geothermie sowie Biogasanlagen.