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Das Grundgesetz misst dem Eigentum einen hohen Schutz bei, der nur unter bestimmten Voraussetzungen überwunden werden kann.
Eigentümer reagieren verständlicherweise sehr empfindlich auf mögliche Eingriffe in ihr Eigentum, sei es für den Bau einer neuen Straße, einer Energieleitung, für die Ausweisung eines Kinderspielplatzes oder für den Hochwasserschutz.
Somit ist bereits in der Phase der Planung öffentlicher Vorhaben zu überlegen, unter welchen Voraussetzungen eine gesetzmäßige Enteignung durchsetzbar und welche Enteignungsentschädigung dafür zu zahlen ist.
Für die Bearbeitung von Fällen der Enteignung und Entschädigung in der beruflichen Praxis entwickeln wir passgenaue Seminarangebote, u. a. mit folgenden Themenschwerpunkten: