
Springe direkt zu: Die Hauptnavigation Inhaltsbereich Suchfunktion Service-Funktionen
Das Grundgesetz misst dem Eigentum einen hohen Schutz bei, der nur unter bestimmten Voraussetzungen überwunden werden kann.
Eigentümer reagieren verständlicherweise sehr empfindlich auf mögliche Eingriffe in ihr Eigentum, sei es für den Bau einer neuen Straße, einer Energieleitung, für die Ausweisung eines Kinderspielplatzes oder für den Hochwasserschutz.
Somit ist bereits in der Phase der Planung öffentlicher Vorhaben zu überlegen, unter welchen Voraussetzungen eine gesetzmäßige Enteignung durchsetzbar und welche Enteignungsentschädigung dafür zu zahlen ist.
Für die Bearbeitung von Fällen der Enteignung und Entschädigung in der beruflichen Praxis entwickeln wir passgenaue Seminarangebote, u. a. mit folgenden Themenschwerpunkten:
Termine:
12. September 2012 in Berlin
26. September 2012 in Frankfurt
31. Oktober 2012 in Bergisch Gladbach-Bensberg
7. November 2012 in München
Um die städtebauliche Ordnung der Bauleitplanung zu verwirklichen, kann es notwendig sein, Grundstücke im Wege der Enteignung auf die Gemeinden oder einen Dritten zu übertragen (§§ 85 ff. BauGB). Entsprechende Überlegungen sollten tunlichst mit Beginn der Planung in diese einbezogen und berücksichtigt werden.
Seminarinhalt:
Das Seminar verfolgt das Ziel, die wesentlichen Fragestellungen - von der Zulässigkeit der Enteignung über die Entschädigung bis zum Enteignungsverfahren - besser zu durchdringen und einen souveränen Umgang mit der komplexen Materie zu ermöglichen.
Referent:
Dr. Peter Runkel
Ministerialdirektor a.D., Leiter des ifs Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen, Berlin