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Grundstücksbezogene Rechte oder Belastungen beeinflussen die zulässige wirtschaftliche Nutzung bzw. die Ertragsfähigkeit und damit den Verkehrswert von Grundstücken.
Gesetzliche Grundlagen:
- ErbbauG (Erbbaurecht)
- BGB (Überbau, Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, beschränkt persönliche
Dienstbarkeit, Reallast)
- WEG (Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht)
- LBO (Baulast)
- LDenkmSchG / NatSchG (Nutzungsbeschränkungen)
Der Grundstücksmarkt reagiert sowohl auf die rechtlich mögliche, als auch auf die tatsächlich vorhandene oder auf eine absehbare Beeinträchtigung / Werterhöhung des Grundstücks.
Vorkaufsrechte, schuldrechtliche Verpflichtungen ohne dingliche Sicherung und andere Rechte und Belastungen, die mit der Nutzung des Grundstücks nicht in Zusammenhang stehen, haben keinen messbaren Einfluss auf den Verkehrswert.

Termine:
5. Juni 2012 in Leipzig
14. Juni 2012 in Frankfurt
Seminarinhalt:
Vermittelt wird fundiertes Wissen, um auf Preisklauseln gestützte Forderungen durchzusetzen oder bei nicht wertgesicherten Forderungen eine Äquivalenz- störungen als Anpassungsgrund geltend zu machen. Ein besonderer Schwerpunkt ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Erbbauzinsanpassungen.