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Das Baugesetzbuch gibt den Gemeinden die Möglichkeit, Teile ihres Stadtgebiets zum Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich zu erklären. Seit 1972 bis heute wurden mehr als 5.000 städtebauliche Maßnahmen in den deutschen Städten und Gemeinden durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt auf städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.
Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen stellen einen Eingriff in das Eigentum und zugleich eine große finanzielle Belastung der öffentlichen Hand dar. Städte und Gemeinden müssen daher auf eine zügige Durchführung und sichere Finanzierung der städtebaulichen Maßnahmen achten.
Die Abrechnung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen erweist sich in der Praxis vieler Gemeinden als Hürde. Sie steht im Zeichen der meist langen Dauer der Sanierungsverfahren, einer geringen Akzeptanz bei den Eigentümern sowie nicht unerheblichen praktischen Schwierigkeiten der Wertermittlung (nicht nur bei „sinkenden“ Bodenwerten). Nicht selten kommt es hierbei auch zu Auseinandersetzungen im Widerspruchsverfahren oder vor den Gerichten.
Als zentrale Durchführungsaufgabe bei der städtebaulichen Sanierung setzt die Sanierungsbewertung sichere Kenntnisse der aktuellen rechtlichen und sachlichen Rahmenbedingungen und des verfahrenstechnischen Ablaufs voraus.
Um die maßnahmebedingten Bodenwerterhöhungen mit den vorhandenen Wertermittlungsinformationen möglichst rechtssicher zu ermitteln, kommen in der Praxis verschiedene Modelle und Verfahren zur Anwendung.
Die Komplexität der in diesem Bereich zu bewältigenden Aufgaben bewirkt einen spezifischen Fortbildungsbedarf, dem der vhw durch ein hierauf ausgerichtetes Seminarangebot Rechnung trägt.
Termin:
17./18. September 2012 in Erfurt
Der Workshop richtet sich an Gemeinden und ihre Beauftragten, die das Verfahren zur Erhebung der Ausgleichs- beträge in Sanierungsgebieten bewältigen müssen.