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In unseren Wertermittlungs-Seminaren behandeln wir drei Schwerpunkte:
Hier werden Ein- und Umsteiger bedient, aber auch alle, die sich über neue Normen und gesetzliche Grundlagen – zum Beispiel die Normalherstellungskosten 2000 – informieren wollen.
Unser Seminarangebot umfasst sowohl die „normierten“ Wertermittlungsverfahren, die bei Gericht zugelassen und von den Gutachterausschüssen in Gutachten anzuwenden sind, als auch weitere Verfahren (zum Beispiel das Discounted-Cash-Flow-Verfahren), die national oder international für bestimmte Bewertungsanlässe üblich und nützlich sind.
Hierzu zählen die so genannten „Sonderimmobilien“ wie Hotels, Gaststätten, Pflegeheime, Krankenhäuser, Warenhäuser, Schwimmbäder, aber auch Immobilien mit positiven oder negativen Besonderheiten, zum Beispiel Denkmale, Altlastenflächen, Gebäude mit Bauschäden.

Termin:
20. Oktober 2010 in München
28. Oktober in Berlin
Im Seminar geht es im Kern um die Beantwortung der Frage:
"Wann ist die Beauftragung des Sachverständigen für Immobilienbewertung bei Fragen über das Grundvermögen im Rahmen der Erbschaft-/Schenkungsteuer sinnvoll?"