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Das moderne Umweltrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsfragen und Problemkreisen. Es hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem überaus wichtigen Rechtsgebiet entwickelt, das sich in einer raschen Entwicklung und Veränderung befindet.Vor diesem Hintergrund wurde das Kompetenzfeld Umweltrecht entwickelt, das sich beraten durch einen Expertenkreis ausgewiesener Fachleute, speziell den Entwicklungen in den Bereichen Gewässerschutz, Naturschutz und Immissionsschutz widmet. Daneben beschäftigen wir uns intensiv mit dem Zukunftsthema kommunaler Klimaschutz.

BMU Pressedienst Nr. 025/10 -- Naturschutz/Gewässerschutz: Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft. Auf Basis der neuen Verfassungslage werden diese Gesetze verbindliche Handlungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern sein. Bei der Neuordnung des Naturschutz- und des Wasserrechts hat der Bund vielfach auf bewährtes Landesrecht zurückgegriffen. Das neue Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt sieht zudem erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten wasserwirtschaftlichen und forstlichen Vorhaben vor.
Mehr Ausführungen und Gesetzestexte
Seminare zum Themenbereich:
14. September 2010 in Schwerin
2. November 2010 in Leipzig
6. Dezember 2010 in Neumünster
Referent/innen: Stefan Kopp-Assenmacher, Prof. Dr. Matthias Rossi21.09.2010 in MannheimBW100916
Referent/innen: Stefan Kopp-Assenmacher, Prof. Dr. Matthias Rossi22.09.2010 in MünchenBY100923