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Am 26. Juli 2011 ist die neue Oberflächengewässerverordnung (OGewV) in Kraft getreten. Damit werden erstmals bundeseinheitliche Anforderungen zum Schutz von Oberflächengewässern festgelegt. Die OGewV dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (UQN-Richlinie) sowie der bisherigen Länderregelungen zur Umsetzung der Anhänge II, III und V der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Die Bedeutung von Wasser als „die“ Lebensgrundlage des Menschen ist offenkundig. Ein insofern unabdingbarer nachhaltiger Umgang mit dieser Ressource erfordert ein vorsorgendes Wassermanagement. Der Gewässerschutz ist daher weitestgehend gesetzlich geregelt.
Die Regelung des Wasserrechts bewegt sich zwischen Tradition und Fortentwicklung und weist eine erhebliche Dynamik auf. Der Bund hat nach der Föderalismusreform im Bereich des Wasserrechts weitgehende Kompetenzen gewonnen, die er ursprünglich im Umweltgesetzbuch 2009 nutzen wollte und die sich nun im neuen Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, Seite 2585) wiederfinden.
Die Vielzahl an Rechts- und Fachgrundlagen des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie europarechtliche Vorgaben führt nicht selten zu Schwierigkeiten beim Vollzug. Zwischen zahlreichen Instrumenten, immer wieder neuen gesetzlichen Regelungen und weit verzweigten Zuständigkeiten und Schnittstellen bei der Umsetzung stellen sich in der Praxis regelmäßig wichtige klärungsbedürftige Fragen. Diese Dynamik und die zu bewältigenden Interessenkonflikte begründen einen spezifischen Fortbildungsbedarf, dem der vhw durch ein entsprechendes Seminarangebot Rechnung trägt.

Termin:
8. März 2012 in Nürnberg (bereits ausgebucht)
Zusatztermin:
18. April 2012 in München
Seminarinhalt:
Fachliche Grundlagen der Festsetzung von Wasserschutzgebieten und Betrachtung typischer Nutzungskonflikte, die sich aus den Verboten und Genehmigungsvorbehalten der Schutzgebietsverordnungen ergeben.
Referenten:
Ulrich Drost
Ministerialrat i.F. im Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, München
Friedrich Schröder
Regierungsdirektor i.F. im Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, München