Gewässerschutz

Wasser und Gewässerschutz

Die Bedeutung von Wasser als „die“ Lebensgrundlage des Menschen ist offenkundig. Ein insofern unabdingbarer nachhaltiger Umgang mit dieser Ressource erfordert ein vorsorgendes Wassermanagement. Der Gewässerschutz ist daher weitestgehend gesetzlich geregelt.

 

Rechtsgrundlagen und Instrumentarien

Die Regelung des Wasserrechts bewegt sich zwischen Tradition und Fortentwicklung und weist eine erhebliche Dynamik auf. Der Bund hat nach der Föderalismusreform im Bereich des Wasserrechts weitgehende Kompetenzen gewonnen, die er ursprünglich im Umweltgesetzbuch 2009 nutzen wollte und die sich nun im neuen Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, Seite 2585) wiederfinden.

Fortbildungsangebot des vhw

Die Vielzahl an Rechts- und Fachgrundlagen des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie europarechtliche Vorgaben führt nicht selten zu Schwierigkeiten beim Vollzug. Zwischen zahlreichen Instrumenten, immer wieder neuen gesetzlichen Regelungen und weit verzweigten Zuständigkeiten und Schnittstellen bei der Umsetzung stellen sich in der Praxis regelmäßig wichtige klärungsbedürftige Fragen. Diese Dynamik und die zu bewältigenden Interessenkonflikte begründen einen spezifischen Fortbildungsbedarf, dem der vhw durch ein entsprechendes Seminarangebot Rechnung trägt.

Konflikte zwischen Hochwasserschutz und Städtebau

Seminarinhalt:
Erläuterung der veränderten Rechtslage und ihrer Folgen für den Verwaltungsvollzug. Restriktionen und Spielräume bei der Ausweisung von Baugebieten in Überschwemmungsgebieten. Die im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz stehenden Rechtsfragen des Schadensersatzes und der Entschädigung werden geklärt.

Termine und Referent/innen:

19. Juni 2012 in Köln

Referent/innen:
Prof. Dr. Rüdiger Breuer
Rechtsanwalt, Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln

Dipl. Ing. Kerstin Menn
Regierungsbaudirektorin, Bezirksregierung Düsseldorf

Dr. Wolfgang Schrödter
Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages a. D.


26. Juni 2012 in Hannover

Referent/innen:
Prof. Dr. Rüdiger Breuer
Rechtsanwalt, Köhler & Klett Rechtsanwälte, Köln

Anne Rickmeyer
Leitung der Betriebsstelle Aurich

Dr. Wolfgang Schrödter
Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer des Nds. Städtetages a. D., Hannover


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