KOMPETENZFELDER

Privilegierung von Kinderlärm

Kinderlärm soll grundsätzlich keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Der Gesetzgeber hat daher nun durch einen neuen § 22 Abs. 1a BImSchG klar zum Ausdruck gebracht, dass Kinderlärm sozialadäquat ist. Das zehnte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BGBl. I S. 1474) ist am 28. Juli 2011 in Kraft getreten.

"Zehntes Gesetz zur Änderung des BlmSchG"


Immissionsschutz

An der Schnittstelle zwischen Mensch und Natur

Gesundheitsgefährdungen und Belastungen der Menschen durch Lärm, Feinstaub und Mobilfunk-Strahlen sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz spannt den Bogen jedoch sehr viel weiter; es versteht unter dem Begriff der Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“. Mit dieser Definition wird deutlich, dass es im Immissionsschutz nicht nur um die unmittelbaren Auswirkungen auf den Menschen geht, sondern um das gesamte Ökosystem.

 

Emissionen – Transmissionen – Immissionen

Bei nahezu allen schädlichen Umwelteinwirkungen stellt sich die Frage, wie und wo die Belastungen reduziert werden können. Ist der Weg der „Vermeidung“ nicht gangbar, sind umweltverträgliche Alternativen gefragt. Diese können zum Teil an der Quelle, also bei den Emissionen ansetzen (z. B. durch den Einbau von Filtern) oder den Schaden durch raumplanerische Optimierung begrenzen (z. B. über die Standortwahl). Mitunter helfen aber nur noch Maßnahmen beim „Immissions-Empfänger“ (etwa durch den Einbau von Schallschutzfenstern).

 

Immissionsschutz im Veranstaltungsangebot des vhw

Angesichts der vielschichtigen Konflikte, die der Immissionsschutz in der Stadtentwicklung mit sich bringt, hat das Handlungsfeld eine zunehmende Bedeutung im Fortbildungsprogramm des vhw erlangt. Der didaktische Schwerpunkt liegt dabei im Immissionsschutzrecht und den Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung. Fachliche Schwerpunkte sind z. B. der Lärmschutz und die integrative Behandlung von Schnittstellen zwischen den umweltrelevanten Schutzgütern, Fachdisziplinen und Akteuren.

Immissionsschutz in der Bauleitplanung

Termine:
21. Mai 2012 in Dortmund

11. Juli 2012 in Filderstadt-Bernhausen




Seminarinhalt:
Technische und rechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes in der Bauleitplanung, ihre praktischen Umsetzungsmöglichkeiten - auch bezüglich ihrer Vor- und Nachteile - werden anhand aktueller Fälle aus der gerichtlichen Praxis vorgestellt.

Referent:
Reinhard Wilke
Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht, Schleswig

Behördliches Einschreiten gegen nachbarliche Beeinträchtigungen durch Immissionen

Termine:
19. Juni 2012 in Hannover

15. Oktober 2012 in Leipzig


Seminarinhalt:
Es werden Möglichkeiten des ordnungsbehördlichen Umgangs mit Problemfällen (Lärm- und Geruchsbelästigungen aus privatem und gewerblichem Bereich) aufgezeigt. Erörtert werden Zuständigkeitsfragen, praxistaugliche Vorgehensweisen und Präventionsmaßnahmen.

Referenten:
Dr. Alexander Kukk
Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Anwaltskanzlei Quaas & Partner, Stuttgart. 

Detlef Stollenwerk
Stv. Ordnungsamtsleiter der Verbandsgemeinde Pellenz in Rheinland-Pfalz


SEMINARE SUCHEN

Die Planung schallschutzbedürftiger Bebauung im Einwirkungsbereich gewerblicher und industrieller Anlagen

Termine:
22. Mai 2012
in Filderstadt-Bernhausen



27. September 2012
in Flörsheim

Seminarinhalt:
Es werden u.a. folgende Fragen geklärt:

  • Welches Schutzniveau ist zugunsten der Wohnbebauung einzuhalten?
  • Was ist als Bestand zugrunde zu legen und wie ist dieser zu ermitteln?
  • Welche planerischen und vertraglichen Konfliktlösungsmöglichkeiten gibt es?
  • Wie wirken sich diese auf die Genehmigung der schallschutzwürdigen Bebauung aus?
  • In welchen Fällen hat der Gewerbebetrieb nachträgliche Auflagen zu befürchten?