KOMPETENZFELDER

Prof. Dr. Hans-Walter Louis LL.M. (Hrsg.): Bundesnaturschutzgesetz 2010

Textausgabe/
Synopse
2. Auflage
400 Seiten,
DIN A5 broschiert
Bonn, Mai 2011
Einzelpreis: 23,90 €
zzgl. Versandkosten

ISBN: 978-3-87941-947-0
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Naturschutz

Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen

Die besondere Bedeutung des Naturschutzes ergibt sich aus dem anhaltenden Konflikt zwischen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und dem wirtschaftlichen Interesse an der Nutzung der Natur. Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen berühren Belange des Naturschutzes. Vielfältig sind die einschlägigen Rechtsvorschriften: Neben Bundes- und Landesrecht sind immer mehr europarechtliche Vorschriften bedeutsam. Behörden, die durch ihr Handeln über Eingriffe in Natur und Landschaft entscheiden und regulierend einwirken, haben diese zu beachten. Vertreter anerkannter Naturschutzverbände haben in vielen Fällen die Möglichkeit, an Zulassungsverfahren mitzuwirken.

 

Naturschutz im Veranstaltungsangebot des vhw

 

Im Fortbildungsangebot des vhw finden Naturschutz und Landschaftspflege ihren methodischen Schwerpunkt vor allem im Rahmen der Eingriffsregelung und der Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Fachliche Schwerpunkte liegen z.B. im Habitat- und Artenschutz und dem Schutz der Biodiversität. Der vhw möchte mit seiner Arbeit dazu beitragen, die Verwaltungen zu befähigen, die Interessen von Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere auch in Konfliktfällen, sachgerecht zu vertreten und durchzusetzen.

Rahmenbedingungen artenschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen in der Praxis

Termine:
14. Februar 2012 in München

15. März 2012 in Hamburg


Seminarinhalt:
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen infolge zulässiger Eingriffsvorhaben müssen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild wieder herstellen. Im Seminar erfahren Sie,

 

  • wann vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind,
  • welche Maßnahmen angezeigt und erfolgversprechend sind,
  • welche Maßnahmen sich für welche Arten eignen und
  • wie Ausgleichsmaßnahmen in der Praxis durchzuführen sind und ihre Wirksamkeit zu beurteilen ist.


Referenten:
Dipl.-Ing. Holger Runge
Landespflege, Geschäftsführender Gesellschafter der Planungsgruppe Umwelt

Matthias Simon
Dipl.-Biol., Simon & Widdig GbR - Büro für Landschaftsökologie, Geschäftsführender Gesellschafter, Marburg

Gebiets- und Artenschutz in der Bau- und Fachplanung

Termine:
18. April 2012 in Frankfurt

3. September 2012 in Hannover

Seminarinhalt:
Überblick über die aktuellen nationalen und europarechtlichen Grundlagen des Naturschutzrechts für die Bau- und Fachplanung; aktuelle Rechtsprechung vor allem des Bundesverwaltungsgerichts; Umsetzung gebiets- und artenschutzrechtlicher Vorgaben - konkrete Planungsfälle; Konzepte für die rechtlichen Prüfschritte von der erforderlichen Ermittlungstiefe in der Bau- und Fachplanung bis zur planungsrechtlichen Genehmigung.

Referent:
Prof. Dr. Bernhard Stüer
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück


SEMINARE SUCHEN

Brandenburg beschließt Gesetzentwurf für ein neues Naturschutzrecht

Die Brandenburgische Landesregierung hat am 15. November 2011 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Bereinigung des Branden-burgischen Naturschutzrechtes (BbgNatSchAG) beschlossen.

Der Landtag Brandenburg hat über den Entwurf (Drs. 5/4349) am 15. Dezember 2011 in erster Lesung beraten. Mit dem Entwurf soll die erforderliche Bereinigung des Landes- zum Bundesrecht hin erfolgen.

Link zum Gesetzentwurf

Das neue Brandenburgische Naturschutzgesetz

Termin:
23. Februar 2012 in Potsdam

Seminarinhalt:

Die Grundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes im Zusammenspiel mit den geplanten landesnaturschutzrechtlichen Regelung werden vorgestellt und die eventuellen Veränderungen auf die Planungs- und Genehmigungspraxis und die Aufgabenstellungen der Städte, Gemeinden und Landkreise erläutert.

Referent:
Godehard Vagedes
Referatsleiter Grundsatzfragen des Naturschutzes, Rechtsangelegenheiten, Umweltbildung, Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Potsdam

Ihre Fragen zu den genannten Themenkomplexen sind uns vorab willkommen. Bitte diese per E-Mail an: umweltrechtvhw.de senden.