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Textausgabe/
Synopse
2. Auflage
400 Seiten,
DIN A5 broschiert
Bonn, Mai 2011
Einzelpreis: 23,90 €
zzgl. Versandkosten
ISBN: 978-3-87941-947-0
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Die besondere Bedeutung des Naturschutzes ergibt sich aus dem anhaltenden Konflikt zwischen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und dem wirtschaftlichen Interesse an der Nutzung der Natur. Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen berühren Belange des Naturschutzes. Vielfältig sind die einschlägigen Rechtsvorschriften: Neben Bundes- und Landesrecht sind immer mehr europarechtliche Vorschriften bedeutsam. Behörden, die durch ihr Handeln über Eingriffe in Natur und Landschaft entscheiden und regulierend einwirken, haben diese zu beachten. Vertreter anerkannter Naturschutzverbände haben in vielen Fällen die Möglichkeit, an Zulassungsverfahren mitzuwirken.
Im Fortbildungsangebot des vhw finden Naturschutz und Landschaftspflege ihren methodischen Schwerpunkt vor allem im Rahmen der Eingriffsregelung und der Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Fachliche Schwerpunkte liegen z.B. im Habitat- und Artenschutz und dem Schutz der Biodiversität. Der vhw möchte mit seiner Arbeit dazu beitragen, die Verwaltungen zu befähigen, die Interessen von Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere auch in Konfliktfällen, sachgerecht zu vertreten und durchzusetzen.

Termine:
14. Februar 2012 in München
15. März 2012 in Hamburg
Seminarinhalt:
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen infolge zulässiger Eingriffsvorhaben müssen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts und das Landschaftsbild wieder herstellen. Im Seminar erfahren Sie,
Referenten:
Dipl.-Ing. Holger Runge
Landespflege, Geschäftsführender Gesellschafter der Planungsgruppe Umwelt
Matthias Simon
Dipl.-Biol., Simon & Widdig GbR - Büro für Landschaftsökologie, Geschäftsführender Gesellschafter, Marburg

Termine:
18. April 2012 in Frankfurt
3. September 2012 in Hannover
Seminarinhalt:
Überblick über die aktuellen nationalen und europarechtlichen Grundlagen des Naturschutzrechts für die Bau- und Fachplanung; aktuelle Rechtsprechung vor allem des Bundesverwaltungsgerichts; Umsetzung gebiets- und artenschutzrechtlicher Vorgaben - konkrete Planungsfälle; Konzepte für die rechtlichen Prüfschritte von der erforderlichen Ermittlungstiefe in der Bau- und Fachplanung bis zur planungsrechtlichen Genehmigung.
Referent:
Prof. Dr. Bernhard Stüer
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück