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Die besondere Bedeutung des Naturschutzes ergibt sich aus dem anhaltenden Konflikt zwischen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und dem wirtschaftlichen Interesse an der Nutzung der Natur. Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen berühren Belange des Naturschutzes. Vielfältig sind die einschlägigen Rechtsvorschriften: Neben Bundes- und Landesrecht sind immer mehr europarechtliche Vorschriften bedeutsam. Behörden, die durch ihr Handeln über Eingriffe in Natur und Landschaft entscheiden und regulierend einwirken, haben diese zu beachten. Vertreter anerkannter Naturschutzverbände haben in vielen Fällen die Möglichkeit, an Zulassungsverfahren mitzuwirken.
Im Fortbildungsangebot des vhw finden Naturschutz und Landschaftspflege ihren methodischen Schwerpunkt vor allem im Rahmen der Eingriffsregelung und der Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Fachliche Schwerpunkte liegen z.B. im Habitat- und Artenschutz und dem Schutz der Biodiversität. Der vhw möchte mit seiner Arbeit dazu beitragen, die Verwaltungen zu befähigen, die Interessen von Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere auch in Konfliktfällen, sachgerecht zu vertreten und durchzusetzen.

Termine:
13. Juni 2012 in Osnabrück
28. Juni 2012 in Hofheim am Taunus
25. Oktober 2012 in Leinfelden-Echterdingen
Seminarinhalt:
In interdisziplinärer Weise werden typische für die Planung und das Repowering von Windenergieanlagen bedeutsame Fragen des Artenschutzes behandelt: Auswirkungen auf wild lebende Arten, insbesondere Vögel und Fledermäuse; Welcher Untersuchungsaufwand als Voraussetzung für die Standortauswahl?; Abstandsempfehlungen zum Schutz bestimmter Artenvorkommen; Nachträgliche Anordnungen bei bereits genehmigten Anlagen.
Referenten:
Prof. Dr. Martin Gellermann
Rechtsanwalt, außerplanmäßiger Professor an der Universität Osnabrück
Dr. Matthias Schreiber
Biologe, Schreiber Umweltplanung, Bramsche

Termin:
9. Juli 2012 in München
Seminarinhalt:
Fundierter Einstieg in "das" Artenschutzrecht. Systematische Hinweise im Sinne einer "roadmap" für Ihre praktische Arbeit; Informationen über Einwirkungen des europäischen Rechts und dessen Auswirkungen auf die Bauleitplanung und Planfeststellungen; Methoden einer sachgerechten Abschichtung der artenschutzrechtlichen Fragen auf den verschiedenen Planungsebenen; aktuelle Gerichtsentscheidungen, die Hinweise vermitteln auf künftige Planungsverfahren.
Referenten:
Prof. Dr. Michael Koch
Planung + Umwelt, Planungsbüro Dr. Michael Koch, Stuttgart
Reinhard Wilke
Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht, Schleswig