Anhörung zum Integrationsgesetz – Verbesserungen gefordert

Juni 2016

Der Entwurf für ein Integrationsgesetz der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (BT Drs. 18/8615) stößt auf ein geteiltes Echo der Experten. Das ergab eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 20. Juni 2016, in dessen Mittelpunkt auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (BT Drs. 18/6644) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen standen (BT Drs. 18/7651, BT Drs. 18/7653) standen. Sowohl die Opposition wie auch die Koalition wollen mit ihren Initiativen die Integration von Flüchtlingen erleichtern.

Laut Gesetzentwurf von Union und SPD sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten – zusätzliche Arbeitsgelegenheiten mit Bundesmitteln geschaffen werden. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete sollen außerdem leichter eine Berufsausbildung absolvieren können. Zugleich möchten Union und SPD die Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtling an Integrationsleistungen wie "hinreichende Sprachkenntnisse" knüpfen sowie eine Wohnsitzzuweisung einführen (siehe auch Nachricht vom 21. Juni 2016). Quelle/Weitere Informationen zu den Experten-Meinungen: hib vom 21. Juni 2016