BAG: Ansprüche aus Tarifvertrag - Günstigkeitsvergleich

April 2015

Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im Wege des sogenannten Sachgruppenvergleichs zu ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung der tariflichen Bestimmungen.

Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 15. April 2015 (Az: 4 AZR 587/13). Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. April 2015