BMUB: Neue Vorschriften zur Intensivtierhaltung geplant

August 2016

Das Bundesumweltministerium (BMUB) bereitet derzeit neue Vorschriften zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungsanlagen vor. Die Vorschriften zur Intensivtierhaltung sollen konsequent am Ziel einer umweltverträglichen Landwirtschaft ausgerichtet werden. Ziel ist es, bestehende Regelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten zu beseitigen.

Handlungsbedarf im Bauplanungsrecht
Das BMUB hält es für notwendig, die bestehende Privilegierungsregelung für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich im Bauplanungsrecht zu verändern. Große Tierhaltungsanlagen sollen, auch wenn es sich um landwirtschaftliche Betriebe handelt, künftig grundsätzlich nur noch zugelassen werden, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt. Ausnahmen gäbe es dann nur noch für kleine Anlagen, bei denen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das ist nur bei Anlagen der Fall, die weder einer UVP noch einer UVP-Vorprüfung bedürfen.

Eine solche Beschränkung der Privilegierung sei nicht nur aus Umweltgründen, sondern auch aus planerischer Perspektive sinnvoll, so das Ministerium. Die vermehrte Ansiedlung landwirtschaftlicher Anlagen zur Intensivtierhaltung im Außenbereich könne in den Gemeinden zu erheblichen Nutzungskonflikten führen. Zur geordneten räumlichen Steuerung dieser Entwicklung sei die Bauleitplanung das optimale Instrument. Hier können unterschiedliche Nutzungsinteressen unter Abwägung aller beteiligten Belange in einem transparenten Verfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit einer sachgerechten Abstimmung zugeführt werden.

Wirksamere Regelungen zur Verhinderung der "Salami-Taktik" bei der UVP
Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei großen Tierhaltungsanlagen Anspruch auf Mitsprache bekommen. Das ließe sich über eine Änderung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung erreichen: Bislang konnten Investoren eine Salami-Taktik anwenden und ihre Großanlage in viele kleine Ställe aufteilen. Für die wiederum gab es dann keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und damit auch keine Öffentlichkeitsbeteiligung.

Mit dieser Salami-Taktik soll Schluss sein. Nachdem auch das Bundesverwaltungsgericht  in seiner aktuellen Rechtsprechung zur nachträglichen Kumulation von Tierhaltungsanlagen feststellte, dass eine solche Vorgehensweise nach der UVP-Richtlinie der EU unzulässig ist, will das BMUB dieses Schlupfloch schließen und stellt klar: Viele kleine Anlagen ergeben eine Großanlage, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert.

Quelle/Weitere Informationen: Informationen des BMUB vom 24. August 2016
Informationspapier: Regelungsüberlegungen zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltungsanlagen
Informationspapier: Zahlen und Fakten zu aktuellen Problemen der Intensivhaltung in Deutschland