Bundeskabinett beschließt Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung

Juni 2016

Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2016 eine Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für mehr Verkehrssicherheit beschlossen.

Die geplanten Änderungen im Einzelnen:

Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen
Die Straßenverkehrsbehörden dürfen auf Hauptverkehrsstraßen bislang nur bei Nachweis einer ungefähr um ein Drittel über dem Normalfall liegenden besonderen Gefahrenlage streckenbezogen Tempo 30 anordnen – z. B. durch Nachweis eines Unfallschwerpunktes.

Künftig soll diese hohe Anordnungshürde entfallen. Die Straßenverkehrsbehörden können damit z. B. vor Schulen, Kindergärten, Altersheimen leichter Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen anordnen.

Erwachsene dürfen radfahrende Kinder künftig auf dem Gehweg begleiten
Bisher gilt: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Erwachsene dürfen das nicht. Das Kind fährt auf dem Gehweg, der Erwachsene begleitet mit dem Rad auf der Straße.

Künftig dürfen Erwachsene radfahrende Kinder bis acht Jahre auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Auf Fußgänger müssen beide weiterhin Rücksicht nehmen, sie haben auf dem Gehweg absoluten Vorrang.

Nutzung von Radwegen durch E-Bikes
Künftig sollen auch E-Bikes außerorts generell und innerorts auf ausgewiesenen Radwegen fahren dürfen. Die neuen Regelungen gelten ausdrücklich nicht für die schnellen Elektrofahrräder, die so genannten S-Pedelecs, die deutlich schneller als 25km/h fahren können. Über die Freigabe der Radwege entscheiden die Länder.

Klarstellung zur Bildung einer Rettungsgasse
Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf mehrspurigen Außerortsstraßen wird vereinfacht formuliert, damit sie künftig im Sinne der Verkehrssicherheit und der Unfallrettung besser befolgt wird: Fahrzeuge müssen künftig für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Damit die Novelle in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen. Quelle: Pressemitteilung des Bundeministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15. Juni 2016
Weitere Informationen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/geplante-aenderungen-der-strassenverkehrs-ordnung.html