Bundesrat: Künftig gilt der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft

Juni 2015

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 12. Juni 2015 das Tarifeinheitsgesetz gebilligt. Es kann nun dem  Bundespräsident zur Unterschrift vorgelegt werden und wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Das Gesetz soll zukünftig Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen - wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa - verhindern. Es schreibt daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt. Quelle/Weitere Informationen: Plenum Kompakt vom 12. Juni 2015