Bundestag: Grüne fordern große Mietrechtsreform

Januar 2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der eine umfassende Verbesserung der Rechtsstellung von Mietern zum Ziel hat (BT Drs. 18/10810). Unter der  Überschrift "Zusammenhalt stärken – Mietrecht reformieren" wir eine drastische Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse verlangt. Unter anderem sollen Wohnungen, die bereits heute mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, künftig nicht mehr von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Ausnahmen für möblierte Wohnungen sowie nach umfassenden Modernisierungen sollen abgeschafft werden.

Generell sollen Modernisierungskosten in deutlich geringerem Umfang als bisher auf die Miete umgelegt werden können. Die Bedingungen, unter denen Mieter eine Modernisierung zu dulden haben, sollen verschärft werden. Erschwert und stärker begrenzt werden sollen Mieterhöhungen auch dann, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist. Zudem soll das Verfahren zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete genauer und für Vermieter ungünstiger geregelt werden. Zu den weiteren beantragten Neuerungen gehört eine Verschärfung des Kündigungsschutzes, eine verbraucherfreundlichere Gestaltung der Betriebskostenabrechnung und das Verbot, die Grundsteuer auf die Miete umzulegen. Quelle: hib Nr. 11/2017 vom 11. Januar 2017