EU-Kommission genehmigt Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014

Mai 2015

Die Europäische Kommission hat am 27. Mai 2015 entschieden, das die geplanten Änderungen der Bundesregierung am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang stehen.

Im EEG 2014, das in seiner ursprünglichen Fassung im Juli 2014 von der Kommission nach EU-Beihilfevorschriften genehmigt wurde, ist eine staatliche Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und Grubengas vorgesehen. Darüber hinaus werden energieintensive Stromkunden sowie bestimmte Eigenerzeuger durch eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage finanziell entlastet. Die geplanten Änderungen ermöglichen es einzelnen Unternehmen in zwei Sektoren - Härtereien und Schmieden - auch von den Teilbefreiungen von der EEG-Umlage Gebrauch zu machen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Unternehmen im Einzelfall darlegen können, dass ihre Elektrizitätskosten mindestens 20 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung ausmachen.

Auf Basis der von der Bundesregierung übermittelten Informationen ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass diese Sektoren besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, und daher einzelne energieintensive Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, auch für Teilbefreiungen von der EEG-Umlage in Betracht kommen. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 27. Mai 2015