Gesetzesänderung soll Gebührenklarheit bei Berliner Feuerwehr schaffen

Mai 2015

Der Berliner Senat hat am 19. Mai 2015 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung feuerwehr- und gebührenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Mit der Gesetzesänderung sollen u. a. Unklarheiten bei der Gebührenabrechnung beseitigt werden. Für Leistungen der Berliner Feuerwehr, die im überwiegenden Interesse des Einzelnen erbracht werden, werden Gebühren erhoben. Mit der Gesetzesänderung wird ausdrücklich geregelt, dass
• die Rettung oder Bergung eines Tieres,
• das Entfernen von Wasser aus einem Gebäude oder die Minimierung von Wasserschäden und
• die Abwehr von Gefahren, die von einem Grundstück ausgehen,
gebührenpflichtig sind. Damit können zum Beispiel wetterbedingte Einsätze, wie die Beseitigung von Eiszapfen oder die Sicherung einsturzgefährdeter Baugerüste, auf einer klaren Grundlage abgerechnet werden. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 19. Mai 2015