Kein Auskunftsanspruch für Informationsdienste über abgeschlossene Vergabeverfahren

Februar 2017

Häufig fordern private Informationsdiensten öffentliche Auftraggeber auf, nach Auftragsvergabe Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen für eine Veröffentlichung anzugeben. Diese Thematik war schon mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Vor kurzem sah das VG Schwerin einen Presseauskunftsanspruch zu Informationen über eine Auftragsvergabe als gerechtfertigt an (Urt. v. 18.05.2015 ‒ 6 A 75/14; vgl. den Beitrag des Autors, Vergabeblog.de vom 28/01/2016, Nr. 24687). Demgegenüber hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 25. März 2014 festgestellt, dass privaten Datensammlern kein Auskunftsanspruch gegen öffentliche Auftraggeber zusteht (1 S 169/14; vgl. den Beitrag des Autors, Vergabeblog.de vom 28/01/2016, Nr. 19767). Quelle: Vergabeblog.de vom 16/02/2017, Nr. 29236