Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2017 – DIHK erläutert neue Rechtslage für Unternehmen

Januar 2017

Das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Nach der Novellierung des KWKG stand die Auszahlung der KWKG-Förderung noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Diese wurde am 24. Oktober 2016 förmlich erteilt. Um die beihilferechtlichen Auflagen zu erfüllen, mussten Änderungen am KWKG vorgenommen werden. Auf Grundlage des Änderungsgesetzes hat die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung auch hinsichtlich der novellierten Aspekte erteilt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Fragen beantwort, welche die neue Rechtslage für die Unternehmen aufwirft. Weitere Informationen: www.dihk.de