Mindestlohn: Kommissionsmitglieder treffen sich zu konstituierender Sitzung

März 2015

Die Mindestlohn-Kommission unter dem Vorsitzenden Dr. Henning Voscherau ist am 27. Februar 2015 zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Die unabhängige Kommission wird entscheiden, in welchen Schritten der Mindestlohn künftig angehoben wird.

Erstmals im Jahr 2016 werden Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Kommission darüber beraten, wie hoch der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 sein wird. Die Kommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung in Deutschland. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft sie, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Das Gesetz sieht ab 2017 alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns vor.

Die Kommission besteht aus einem oder einer Vorsitzenden und sechs stimmberechtigten sowie zwei beratenden Mitgliedern. Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je drei Vertreterinnen oder Vertreter für die Kommission vor. Die zwei beratenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und sollen ihren wissenschaftlichen Sachverstand einbringen. Alle Mitglieder werden von den Tarifpartnern benannt und dann von der Bundesregierung berufen. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 27. Februar 2015