Novelle des EEG beschlossen – Ausschreibungspflicht für Windenergieanlagen an Land ab 2017

Juni 2016

Das Bundeskabinett hat am 8. Juni 2016 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, Gesetzentwurf) mit der geplanten Ausschreibungspflicht für Windenergieanlagen an Land ab 2017 beschlossen.

Die Vergütung für erneuerbaren Strom soll danach ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Das heißt: Die neuenPhotovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen, die mit der wenigsten Förderung auskommen, erhalten den Zuschlag. Das soll die Kosten für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien senken. Das neue Verfahren werde zu einer "Dämpfung der EEG-Umlage" führen, sagte Bundeswirtschaftsminister Gabriel.

In Norddeutschland fehlen besonders viele Stromnetze. Deshalb wird in den Regionen, in denen es Netzengpässe gibt, der Zubau von Windrädern auf 58 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahre begrenzt werden. Der weitere Ausbau der Windenergie in Norddeutschland und Hessen soll gesichert und die Stromnetze sollen vor Überforderung geschützt werden. Diese Regelung wird alle zwei Jahre überprüft werden. Die bessere Verzahnung soll höhere Kosten für das Netzengpassmanagement verhindern und damit eine Steigerung der Netzentgelte. Am Ende soll dies auch den Verbrauchern zu Gute kommen: Sie würden die Netzentgelte als weitere Umlage zahlen und  so die Maßnahmen der Netzbetreiber für einen sicheren Betrieb der Stromnetze finanzieren, so Minister Gabriel.

Für die Windenergie an Land gelte: Der bisherige Ausbaukorridor wurde massiv überschritten. Deshalb steuere die Bundesregierung nach. Die Förderung für Windenergie an Land werde am 1. Juni 2017 einmal um 5 Prozent gekürzt, eine schärfere Kürzung drohe bei weiterhin zu hohem Zubau, machte der Minister deutlich. 2.800 Megawatt pro Jahr werden für Windenergie an Land in den Jahren 2017 bis 2019 ausgeschrieben, ab 2020 dann 2.900 Megawatt pro Jahr. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 8. Juni 2016 / EEG-Novelle 2016 – Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom 8. Juni 2016