Übersicht zu Mindestentgeltregelungen der Bundesländer veröffentlicht

Februar 2015

Seit dem 1. Januar 2015 ist in Deutschland das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) in Kraft. Der Mindestlohn beträgt demnach brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Daneben gelten landesspezifische Festlegungen, die z. B. in Landesvergabegesetzen zu finden sind – teilweise mit höheren Grundentgelten, so in Bremen (8,70 €), Nordrhein-Westfalen (8,85 €) Rheinland-Pfalz (8,70) und Schleswig-Holstein (9,18 €). Die Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA) hat dazu eine Übersichtveröffentlicht. Quelle/Weitere Informationen: Internetseiten der stKA: www.abst.de
Übersicht zu Mindestentgeltregelungen in den Bundesländern