Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen veröffentlicht

März 2017

Am 3. März 2017 wurde die Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht. Die Verordnung regelt die Umsetzung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 31. Januar 2017 (GV. NRW. S. 273). Sie ergänzt dabei neben den Vorschriften für die einzelnen Regelungsbereiche die Grundsätze der Vergabe gemäß § 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Der Landtag hatte am 17. Februar 2017 das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW) beschlossen. Zweck dieses Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz (Nachhaltigkeitskriterien) sowie Qualität und Innovation der Angebote zu fördern und zu unterstützen. Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2017 Nr. 10 vom 3. März 2017