VG Dresden: Eilantrag gegen Räumung des "Protestcamps" auf dem Theaterplatz in Dresden abgelehnt

März 2015

Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen vorläufigen Rechtsschutzantrag gegen die von der Landeshauptstadt Dresden untersagte Nutzung von Zelten und mobilen Toiletten im Rahmen einer sogenannten Dauerkundgebung abgelehnt. Zudem wurde die Anordnung der Stadt bestätigt, dass diese Gegenstände aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen sind (Beschluss vom 3. März 2015, Az. 6 L 147/15). Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Dresden vom 3. März 2015