Bürger als Citizen

Bei der Beantwortung der Frage, welches Organisationsmodell es für die Bürgergesellschaft braucht, empfiehlt es sich, nochmals in diesem Leitbild die Rolle des Bürgers zu konkretisieren.

Susanne Baer hat diese Rolle zutreffend wie folgt skizziert:
Im aktivierenden Staat werden zivile Subjekte als Kunden, aber auch als diejenigen gedacht, die staatliches Handeln mit gestalten und kontrollieren und die öffentliche Aufgaben eventuell selbst erfüllen. Sie sind daher anders als im Sozialstaat nicht nur Konsumenten, sondern konsumieren und produzieren zugleich und sie sind anders als im schlanken Staat nicht nur diejenigen, die das auf Grund ihrer wirtschaftlichen Ressourcen von vornherein können, sondern auch jene, denen der Staat Orte, Ressourcen oder Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen muss, um handeln zu können. Damit werden Private als Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer anspruchsvollen‚ Citizenship‘ konstruiert.“ (Baer,2006, S. 249 f.)

An dieser Rolle des Bürgers lassen sich nach Kocka vier Muster

sozialer Denk- und Verhaltensweisen als Citizen festmachen:


  • Selbständigkeit und Selbstorganisation, nicht nur im individuellen Sinne, sondern auch als gemeinsam wahrgenommene Selbständigkeit, etwa in genossenschaftlicher Form.

  • Vielfalt und Differenz: Es handelt sich um Tätigkeiten im öffentlichen Raum, die sich auszeichnen durch Diskussion und den Austausch von Argumenten, auch durch Protest, Streit und Konflikt, aber immer verbunden mit der grundsätzlichen Anerkennung dessen, dass es stets mehrere Positionen gibt. Zivilgesellschaft kommt im Plural daher.

  • Friedliche, nicht gewaltgestützte Handlungsorientierungen und -formen: Zivilgesellschaftliches Handeln ist nicht notwendig konfliktfrei, aber stets der friedlichen Konfliktbearbeitung verpflichtet.

  • Gemeinwohlüberschuss: Die Akteure besitzen die Bereitschaft, über ihren eigenen, interessengebundenen Tellerrand hinaus zu sehen und beziehen sich bei der Verfolgung ihrer Interessen, wie partikular diese auch sein mögen, auf etwas Allgemeineres, auf ein implizites Konzept allgemeinen Wohls. In diesem Sinne hat Zivilgesellschaft mit Gemeinsinn zu tun.

Dieses „Bürgerverständnis“ liegt dem Leitbild des vhw zugrunde.
Es wird offensichtlich auch vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geteilt, wenn es in dem von ihm initiierten Memorandum zur Konstituierung einer nationalen Stadtentwicklungspolitik in Deutschland formuliert:
„Stadt zum öffentlichen Thema zu machen bedeutet, eine Basis und eine Grundstimmung für selbstbestimmtes bürgerschaftliches Handeln zu schaffen. Bürger einer Stadt sollen in eine Rolle und zugleich auf Augenhöhe mit solchen Akteuren gebracht werden, die sich professionell mit der Stadt beschäftigen oder diese Stadt kommerziell nutzen wollen.“


Folgerichtig ist auch in der Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Initiative zur nationalen Stadtentwicklungspolitik die Bürgergesellschaft (Zivilgesellschaft) als einer von fünf thematischen Schwerpunkten in der nationalen Stadtentwicklungspolitik festgelegt. Es heißt dort:
„Eine entscheidende Voraussetzung für eine gerechte, sozial integrierende Stadtgesellschaft ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Städten identifizieren können. Ohne bürgerschaftliches Engagement und Privatinitiativen laufen öffentliche Projekte und Maßnahmen der Stadtentwicklung oft genug leer: Nationale Stadtentwicklungspolitik muss zuhören, wo Engagement für Städte stattfindet und wendet sich deswegen direkt an zivilgesellschaftliche Gruppen. Sie stärkt zugleich ziviles Engagement auf die Stadt und das Städtische. Sie unterstützt Programme und Projekte, die zeigen, dass Engagement für und in der Stadt modern und zukunftsweisend ist.“ (Drucksache 16/9234, 2008, S. 10)

Zurück

 


Städtenetzwerk zur Stärkung Lokaler Demokratie durch bürgerorientierte integrierte Stadtenwicklung

Stärkung lokaler Demokratie