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1. Auflage, 268 Seiten, DIN A5 broschiert
Bonn, Juni 2005
Einzelpreis: 29,50 € zzgl. Versandkosten
ISBN: 978-3-87941-925-6
Am 16. März 2005 hat der Landtag in Stuttgart ein neues Kommunalabgabengesetz verabschiedet, das erstmals das Erschließungsbeitragsrecht einschließt. Damit hat Baden- Württemberg als erstes Bundesland von der seit 1994 den Ländern zustehenden Gesetzgebungskompetenz für das Erschließungsbeitragsrecht umfassend Gebrauch und diese bisher bundesrechtlich im Bundesbaugesetz geregelte Materie durch landesrechtliche Bestimmungen abgelöst.
In dem hier angekündigten Werk behandelt Driehaus, ein seit vielen Jahren von Rechtsprechung, Literatur und kommunaler Praxis anerkannter Fachmann insbesondere des Erschließungs- beitragsrechts, die neue Rechtslage in Baden-Württemberg. Im Anschluss an einführende Erläuterungen namentlich zum sachlichen Anwendungsbereich der neuen Vorschriften und eine gründliche Beschreibung der nunmehr geltenden Anforderungen an den Inhalt einer Erschließungsbeitrags- satzung führt er den Leser in einer systematischen Darstellung durch die einzelnen Phasen einer erschließungsbeitrags- rechtlichen Abrechnung. Dabei berücksichtigt er selbstverständlich eingehend die baden-württembergischen Neuerungen wie etwa die Einschränkung der Beitrags- erhebungspflicht auf Anbaustraßen und Wohnwege, die Ausweitung des Kreises der beitragsfähigen Erschließungs- anlagen auf Kinderspielplätze, die Einbeziehung der vom Personal der Gemeinde eingebrachten Werk- und Dienstleistungen in die beitragsfähigen Kosten, die Reduzierung der Anforderungen an eine gemeinsame Abrechenbarkeit mehrerer Anbaustraßen und die Berücksichtigung einer Tiefenbegrenzung für die Kostenverteilung auf Grundstücke im unbeplanten Innenbereich.
Dieses Werk hilft dem Praktiker, sich in der durch zusätzliche Bestimmungen und die Verwendung anderer Begriffe eher noch komplizierter gewordenen Materie des Erschließungs- beitragsrechts schnell zu orientieren. Es sollte deshalb vor allem in Kommunalverwaltungen und Anwaltskanzleien einen Stammplatz einnehmen. Bestellen Sie es alsbald, damit es Ihnen unmittelbar nach Erscheinen zugeleitet werden kann.
Mitarbeiter kommunaler Planungs- und Liegenschaftsämter sowie Kämmereien, Planungsbüros, Entwicklungs- und Immobiliengesellschaften.