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1. Auflage 2009, 414 Seiten, DIN-A5 broschiert
Bonn, November 2009
Einzelpreis: 29,10 € zzgl. Versandkosten
ISBN: 978-3-87941-937-1
Der praktische Zugang zum besonderen Städtebaurecht ist nicht einfach
Die städtebauliche Erneuerung ist eine strukturelle Daueraufgabe in Städten und Gemeinden. Ziel ist die städtebauliche Verbesserung und Aufwertung in gewachsenen Strukturen.
Über die städtebauliche Erneuerung kann die Wohn-, Arbeits- und Umweltqualität vieler Städte und Gemeinden nachhaltig verbessert werden. Dazu können die Städte und Gemeinden – neben der Steuerung der baulichen Entwicklung mit den Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts – städtebauliche Sanierungsverfahren durchführen. Diese beziehen sich stets auf ein bestimmtes, von der Kommune abzugrenzendes Gebiet, das bisher mit städtebaulichen Missständen behaftet war und das in einem zügigen Prozess durch ein Bündel von Einzelmaßnahmen verbessert werden soll.
Finanzierung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen
Zur Deckung der Kosten für die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen stellen Bund und Länder Städtebauförderungsmittel zur Verfügung. Die Finanzhilfen werden den Gemeinden als Vorauszahlungen zur Verfügung gestellt. Erst aufgrund einer Abrechnung wird entschieden, ob die Finanzhilfen den Gemeinden als Zuschuss oder Darlehen gewährt werden. Zur Finanzierung der Sanierungskosten werden nach den Vorschriften des BauGB im umfassenden Sanierungsverfahren von den Grundstückseigentümern Ausgleichsbeträge erhoben.
Viele der von den verantwortlichen Akteuren im Rahmen der Vorbereitungs- oder Durchführungsaufgaben zu treffenden Entscheidungen haben erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen, die sich aufgrund ihrer Komplexität zumeist erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme und bei der Erhebung der Ausgleichsbeträge in ihrer Tragweite erschließen.
Diesem Gesichtspunkt trägt das Handbuch Rechnung. In verständlicher Form werden die verschiedenen miteinander in Zusammenhang stehenden Themenkomplexe behandelt. Dabei steht die praktische Handhabung in der kommunalen und verwaltungsmäßigen Praxis steht im Vordergrund.
Dabei liegt die Besonderheit des Handbuchs in der Verknüpfung der speziellen Rechtsvorschriften und der hierzu ergangenen einschlägigen Rechtsprechung mit einer Vielzahl von praktischen Beispielen und Mustern (städtebauliche Verträge, Bescheide, Satzungen, Bescheinigungen, Graphiken, Formulare etc.) Es vermittelt das Grundgerüst für einen weitsichtigen Umgang in all seinen besonderen Zusammenhängen und setzt keine juristischen Spezialkenntnisse voraus.
Das Werk berücksichtigt die durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte am 1. Januar 2007 u. a. im Bereich des Besonderen Städtebaurechts in Kraft getretenen Änderungen des Baugesetzbuches sowie die letzte Änderung durch Art. 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I. S. 3018), die am 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist.
Zielgruppe
Das Handbuch richtet sich an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Städten und Gemeinden, die städtebauliche Sanierungsmaßnahmen beginnen, durchführen oder abschließen und insbesondere Sicherheit bei der praktischen Tätigkeit in der täglichen Arbeit gewinnen wollen, ferner an Kommunalpolitiker, beauftragte Sanierungsträger, Planer, Architekten, Ingenieure, Gutachterausschüsse, Rechtsanwälte und Notare, Rechtsreferendare, Investoren, Ausgleichsbetragspflichtige, Grundstückseigentümer und sonstige Sanierungsbetroffene (z. B. Mieter, Pächter) sowie an die Aufsichtsbehörden einschließlich der öffentlichen Förderungsstellen in Bund und in den Ländern.
Der Autor ist Experte des besonderen Städtebaurechts und der Städtebauförderung, zunächst bei einer Stadtverwaltung, dann nach zwischenzeitlichem verwaltungswissenschaftlichem Diplomstudiengang als Verwaltungsbetriebswirt (VWA) bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier in Rheinland-Pfalz. Bei dieser aufgabenbezogenen landesweit zuständigen Nachfolgebehörde der ehemaligen Bezirksregierungen war er als Fachvorgesetzter umfassend mit der Koordination verwaltungs-, verfahrens- und förderrechtlicher Fragen im Bereich der Städtebauförderung befasst. Dazu zählten Grundsatzfragen, Beratung von Maßnahmenträgern bei Vorbereitung, Durchführung und Abschluss von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in planungs- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten, Betreuung und Controlling hinsichtlich der Zuwendungen sowie Bearbeitung von Prüffeststellungen des Landesrechnungshofes. Er hat sowohl landeseinheitliche Kriterien als auch Arbeitshilfen erarbeitet und seine Erfahrungen als Referent bei Schulungs- und Fortbildungstätigkeiten, auch beim vhw, weiter vermittelt. Aus der Zielsetzung, als Praktiker den mit solchen Maßnahmen Betrauten verständliche Hilfen für die Abwicklung der Sanierung von Anfang bis Ende an die Hand zu geben, ist das vorliegende Handbuch entstanden.