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Mit dem Koopera- tionsangebot des vhw-Bundes- verband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. und der Deutschen Bahn reisen Sie von einem beliebigen DB-Bahnhof in Deutschland zu besonders günstigen Konditionen zu Ihrer vhw-Veranstaltung.
Kooperation / Ausgabeinfo
Referent/innen: Harriet Bluhm27.08.2012 in SchwerinMV120206€ 230,00 (Nicht-Mitglieder € 270,00)
Die Behörden sehen sich immer wieder mit der Aufgabe konfrontiert, einen Verwaltungsakt ganz oder teilweise aufzuheben. Dabei geht es nicht nur um die Aufhebung rechtswidriger, sondern auch um den Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Eine Rolle spielt auch die Frage, ob ein belastender Verwaltungsakt aufgehoben werden darf, um einen neuen, den Adressaten stärker belastenden, Verwaltungsakt zu erlassen.
Das Seminar geht zunächst auf das Widerspruchsverfahren einschließlich des Abhilfeverfahrens ein. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Widerspruchverfahrens werden dargestellt.
Weitere Themen des Seminars sind die Berichtigung von Fehlern im abgabenrechtlichen Verfahren und das Wiederaufgreifen des Verfahrens.
Die sich bei der Aufhebung von Verwaltungsakten für die Behörde stellenden Fragen werden an Hand Beispielsfällen aus den Anwendungsbereichen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der Abgabenordnung und des Sozialgesetzbuchs X erörtert. Dabei werden sowohl die Parallelen als auch die Unterschiede der Verfahrensordnungen dargestellt.
Für nähere Angaben zum Programmablauf öffnen Sie bitte die pdf-Datei oben rechts.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Kanzlei GKMP Partnerschaft, Bremen - Potsdam, hat ihren Arbeitsschwerpunkt im Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Kommunalabgaben und Baurecht.
Sie berät vor allem Zweckverbände und Kommunen bei der Durchsetzung ihrer Beitrags- und Gebührenforderungen
sowie bei der rechtssicheren Erarbeitung der notwendigen Satzungen. Frau Harriet Bluhm wird als erfahrene Referentin vieler vhw-Seminare von unseren Teilnehmer(innen) sehr geschätzt.
Mitarbeiter(innen) von Behörden/Körperschaften und Unternehmen, die mit der prozessrechtlichen Vertretung betraut sind oder verfahrensbegleitend durch Stellungnahmen beratend und entscheidend tätig sind.