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Mit dem Koopera- tionsangebot des vhw-Bundes- verband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. und der Deutschen Bahn reisen Sie von einem beliebigen DB-Bahnhof in Deutschland zu besonders günstigen Konditionen zu Ihrer vhw-Veranstaltung.
Kooperation / Ausgabeinfo
Referent/innen: Frank Husvogt14.06.2012 in NeumünsterSH120101€ 245,00 (Nicht-Mitglieder € 295,00)
Städte und Gemeinden haben die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe des Friedhofs- und Bestattungswesens. Als Träger der kommunalen Friedhöfe sind rechtliche, finanzielle und betriebswirtschaftliche Erfordernisse zu beachten. Seit 2005 gibt das Bestattungsgesetz Schleswig- Holstein den rechtlichen Rahmen vor. Mit der ersten Änderung des BestattG, der neuen BestattVO und der aktuellen Rechtsprechung hat sich das Recht fortentwickelt. Folgende Themenschwerpunkte werden intensiv mit Ihnen erörtert:
- Struktur und Inhalt des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes
- Wer ist bestattungspflichtig?
- Wer bezahlt die Bestattung?
- Grabnutzungsrechte
- Grabgestaltung
- Voraussetzungen der Umbettung
- Friedhofssatzung
- Friedhofsgebühren
- Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof
- Friedhof und EU-Recht
- Friedhofsverwaltung und Datenschutz
- Planung und Betrieb von Friedhöfen
- Kosterstattung an kirchliche Friedhofsträger
Nähere Informationen zum Programmablauf entnehmen Sie bitte der PDF-Datei oben rechts.
Leiter des Rechtsamts in der Landeshauptstadt Kiel, langjähriger Justitiar u. a. für die Friedhofsverwaltung, Mitautor der "Praxis der Kommunalverwaltung" (Gemeindeordnung, BestattG)
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Ordnungsämter, der Gesundheitsämter, der Friedhofsverwaltungen und anderer kommunaler Verwaltungen, die Aufgaben im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens wahrzunehmen haben, wie der Bauverwaltungsämter, der Planungs- und Grünflächenämter, der Betriebshöfe sowie freiberufliche Planer und Berater.