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Weg von den Defiziten,
hin zu den Potenzialen -
vhw fordert „Vielfalt-Dialog“
„Ziel eines solchen Dialogs muss es sein, den in der Integrationsdebatte angesetzten Perspektivwechsel fortzuführen“, so Peter Rohland, auf der vhw-Mitgliederversammlung in Frankfurt a. M. gewählter Vorstand.
Dies ist die Forderung des vhw-Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung an die neue Bundesregierung.
In den Kompetenzfeldern erarbeitet der vhw ständig neue Seminarinhalte.
Wenn Sie sich für ein spezielles Thema interessieren, werden Sie hier fündig:
Referent/innen: Dieter Schmidt09.09.2010 in SaarbrückenSL100007€ 100,00 (Nicht-Mitglieder € 120,00)
1. Begriff der Abnahme
1.1 Die öffentlich-rechtliche Abnahme
1.2 Die technische Abnahme
1.3 Die rechtsgeschäftliche Abnahme
2. Die Abnahmepflicht
3. Rechtswirkungen der Abnahme
3.1 Fälligkeit der Vergütung, Verzinsung
3.2 Beginn der Verjährungsfrist
3.3 Beweislastumkehr
3.4 Gefahrübergang
3.5 Auswirkungen auf Vertragsstrafe und Mängelrechte
4. Verweigerung der Abnahme
4.1 wesentlicher Mangel
4.2 Rechtsfolgen
5. Eintritt der Abnahmewirkung - Arten der Abnahme
5.1 Die BGB-Regelung
5.2 Die VOB-Regelung
5.3 Die Abnahmearten
5.31 Die ausdrückliche Abnahme
5.32 Die konkludente Abnahme
5.33 Die förmliche Abnahme
5.4 Die fiktive Abnahme
5.41 fiktive Abnahme nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung
5.42 fiktive Abnahme nach Beginn der Benutzung
6. Die Teilabnahme
6.1 Nach BGB
6.2 Nach VOB
6.3 Wirkung der Teilabnahme
7. Abnahme nach Kündigung
8. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Abnahme
Dieter Schmidt
Vizepräsident des Landgerichts Weiden.