IM FOKUS

Weg von den Defiziten,
hin zu den Potenzialen -
vhw fordert „Vielfalt-Dialog“



 „Ziel eines solchen Dialogs muss es sein, den in der Integrationsdebatte angesetzten Perspektivwechsel fortzuführen“, so Peter Rohland, auf der vhw-Mitgliederversammlung in Frankfurt a. M. gewählter Vorstand.
Dies ist die Forderung des vhw-Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung an die neue Bundesregierung.

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KOMPETENZFELDER

In den Kompetenzfeldern erarbeitet der vhw ständig neue Seminarinhalte.

 

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Seminare

Abnahme und Mängelansprüche - Schaden und Fehler bei Bauleistungen

Referent/innen: Dieter Schmidt09.09.2010 in SaarbrückenSL100007€ 100,00 (Nicht-Mitglieder € 120,00)

Der wirtschaftliche Erfolg eines Bauvorhabens hängt maßgeblich von der Einhaltung der ausgehandelten Bauleistungen ab. Von der Planungsphase bis zur Fertigstellung des Baus ist eine rechtliche Absicherung für Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Da die gesetzlichen Bestimmungen des BGB-Werkvertrags die besonderen Interessenlagen des Bauvertrags nur unzureichend berücksichtigen, steht den Baubeteiligten durch die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ein detailliertes Regelungssystem über ihre Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche zur Verfügung.

Voraussetzung für die erfolgversprechende Abwicklung eines Bauvorhabens sind neben der technischen Beurteilung eines Leistungsmangels rechtliche Kenntnisse über die Abnahme und ihre Auswirkungen auf die Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüche.
In dem Seminar werden die folgenden Themen behandelt und zur Diskussion gestellt:

1. Begriff der Abnahme
1.1 Die öffentlich-rechtliche Abnahme
1.2 Die technische Abnahme
1.3 Die rechtsgeschäftliche Abnahme

2. Die Abnahmepflicht

3. Rechtswirkungen der Abnahme
3.1 Fälligkeit der Vergütung, Verzinsung
3.2 Beginn der Verjährungsfrist
3.3 Beweislastumkehr
3.4 Gefahrübergang
3.5 Auswirkungen auf Vertragsstrafe und Mängelrechte

4. Verweigerung der Abnahme
4.1 wesentlicher Mangel
4.2 Rechtsfolgen

5. Eintritt der Abnahmewirkung - Arten der Abnahme
5.1 Die BGB-Regelung
5.2 Die VOB-Regelung
5.3 Die Abnahmearten
5.31 Die ausdrückliche Abnahme
5.32 Die konkludente Abnahme
5.33 Die förmliche Abnahme
5.4 Die fiktive Abnahme
5.41 fiktive Abnahme nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung
5.42 fiktive Abnahme nach Beginn der Benutzung

6. Die Teilabnahme
6.1 Nach BGB
6.2 Nach VOB
6.3 Wirkung der Teilabnahme

7. Abnahme nach Kündigung

8. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Abnahme


Referent(en)/in(nen)

Dieter Schmidt

Vizepräsident des Landgerichts Weiden.



Das Seminar richtet sich an Sie als...

Das Seminar richtet sich an die Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der kommunalen und staatlichen Fachbehörden, der Wohnungs- und Dienstleistungsunternehmen sowie Architekten, Bauingenieure und Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet arbeiten.