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Gesundheitsgefährdungen und Belastungen der Menschen durch Lärm, Feinstaub und Mobilfunk-Strahlen sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz spannt den Bogen jedoch sehr viel weiter; es versteht unter dem Begriff der Immissionen „auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“. Mit dieser Definition wird deutlich, dass es im Immissionsschutz nicht nur um die unmittelbaren Auswirkungen auf den Menschen geht, sondern um das gesamte Ökosystem.
Bei nahezu allen schädlichen Umwelteinwirkungen stellt sich die Frage, wie und wo die Belastungen reduziert werden können. Ist der Weg der „Vermeidung“ nicht gangbar, sind umweltverträgliche Alternativen gefragt. Diese können zum Teil an der Quelle, also bei den Emissionen ansetzen (z. B. durch den Einbau von Filtern) oder den Schaden durch raumplanerische Optimierung begrenzen (z. B. über die Standortwahl). Mitunter helfen aber nur noch Maßnahmen beim „Immissions-Empfänger“ (etwa durch den Einbau von Schallschutzfenstern).
Angesichts der vielschichtigen Konflikte, die der Immissionsschutz in der Stadtentwicklung mit sich bringt, hat das Handlungsfeld eine zunehmende Bedeutung im Fortbildungsprogramm des vhw erlangt. Der didaktische Schwerpunkt liegt dabei im Immissionsschutzrecht und den Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung. Fachliche Schwerpunkte sind z. B. der Lärmschutz und die integrative Behandlung von Schnittstellen zwischen den umweltrelevanten Schutzgütern, Fachdisziplinen und Akteuren.

Termin: 18. Juni 2013 in Berlin
Seminarinhalt: Technische und rechtliche Grundlagen in der Bauleitplanung unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes, praktische Umsetzungsmöglichkeiten - Vor- und Nachteile, aktuelle Fälle aus der gerichtlichen Praxis, aktuelle Entwicklungen im Bereich der fachlichen Regelwerke (z.B. neue GIRL), aktuelle Rechtsprechung

Termin: 2. September 2013 in Hannover
Seminarinhalt: Genehmigungsverfahren - Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen - Relevanz technischer Regelwerke - Zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Immissionsschutz - Betreiberpflichten und Nachbarschutz – Lärmschutz – Störfallschutz

Termine: 6. November 2013 in Köln
Seminarinhalt: Berücksichtigung in der Bauleitplanung; Instrumente des Lärmschutzes; Belange der Genehmigungs- und Ordnungsbehörden; Sport-, Freizeit- und Kinderlärm im Zulassungsverfahren; Rechtsschutz: Abwehr- und Schutzansprüche