Verbandsrat

Der Verbandsrat (§ 11 der Satzung)

Laut § 11 Abs. 5 der Satzung obliegen dem Verbandsrat die Beratung und Aufsicht des Vorstandes sowie die in Absatz 6  der Satzung aufgeführten Beschlussfassungen über:


  1. den Vorschlag der von der Mitgliederversammlung zu
  2. wählenden/abzuberufenden Mitglieder des Kuratoriums,
  3. den Vorschlag des von der Mitgliederversammlung zu wählen­den/abzuberufenden Vorstandes,
  4. die Grundsätze der Verbandspolitik,
  5. die Grundsätze der Rechnungslegung,
  6. den Wirtschaftsplan und den Arbeitsplan,
  7. Verwendung von Jahresüberschüssen und Ergebnisrücklagen sowie die Deckung von wirtschaftlichen Unterschüssen und
  8. über die Tagesordnung der Mitgliederversammlung.

Verbandsratsvorsitzender:

Dr. Peter Kurz

Oberbürgermeister Stadt Mannheim

Stellvertretende Verbandsratsvorsitzende:

A. Udo Bachmann

Essen

Prof. Christiane Thalgott

München

 

Mitglieder des Verbandsrats:

Reinhart Chr. Bartholomäi

Staatssekretär a. D.
Frankfurt a. M.

Prof. Dr. Klaus Borchard

Königswinter

Hendrik Jellema

Wohnungsbau-
Aktiengesellschaft
Berlin

Dr. Karl Kauermann

Dr. Karl Kauermann Vorstands-
vorsitzender
K.M.T. Invest GmbH Berlin

Folkert Kiepe

Beigeordneter für Stadtentwicklung,
Bauen, Wohnen und Verkehr
Deutscher Städtetag
Köln

Helmut Knüpp

Vorstands- vorsitzender Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG

Volker Nordalm

Kamen

Prof. Dr. Thomas Olk

Prodekan der Philosophischen Fakultät III Erziehungswissen-
schaften
Leiter des Instituts für Pädagogik

Karl-Christian Schelzke

Geschäfts-
führender Direktor
Hessischer Städte- und
Gemeindebund
Mühlheim

Peter Stubbe

Vorstands- vorsitzender GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen Bremen