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Laut § 11 Abs. 5 der Satzung obliegen dem Verbandsrat die Beratung und Aufsicht des Vorstandes sowie die in Absatz 6 der Satzung aufgeführten Beschlussfassungen über:

Oberbürgermeister
Stadt Mannheim

Essen

München

Staatssekretär
a. D.
Frankfurt a. M.

Königswinter

Wohnungsbau-
Aktiengesellschaft
Berlin

Dr. Karl Kauermann
Vorstands-
vorsitzender
K.M.T. Invest GmbH
Berlin

Beigeordneter für Stadtentwicklung,
Bauen, Wohnen und Verkehr
Deutscher Städtetag
Köln

Vorstands-
vorsitzender
Wankendorfer Baugenossenschaft für
Schleswig-Holstein eG

Kamen

Prodekan der Philosophischen Fakultät III
Erziehungswissen-
schaften
Leiter des Instituts für Pädagogik

Geschäfts-
führender Direktor
Hessischer Städte- und
Gemeindebund
Mühlheim

Vorstands-
vorsitzender
GEWOBA
Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen
Bremen