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Laut § 11 Abs. 5 der Satzung obliegen dem Verbandsrat die Beratung und Aufsicht des Vorstandes sowie die in Absatz 6 der Satzung aufgeführten Beschlussfassungen über:

Oberbürgermeister
Stadt Mannheim

Essen

München

Staatssekretär
a. D.
Frankfurt a. M.

Königswinter

Mitglied des Vorstandes
GEWOBAG Gemeinnützige
Wohnungsbauaktien- gesellschaft
Berlin

Berlin

Beigeordneter für Stadtentwicklung,
Bauen, Wohnen und Verkehr
Deutscher Städtetag
Köln

Vorstands-
vorsitzender
Wankendorfer Baugenossenschaft für
Schleswig-Holstein eG

Kamen

Prodekan der Philosophischen Fakultät III
Erziehungswissenschaften
Leiter des Instituts für Pädagogik

Geschäftsführender Direktor
Hessischer Städte- und
Gemeindebund
Mühlheim

Geschäftsführer
Leipziger Wohnungs-
und Baugesellschaft mbH
Leipzig