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Laut § 12 Abs. 3 der Satzung führt der Vorstand die Geschäfte des Verbandes im Rahmen der Beschlüsse der Verbandsorgane. Er leitet die Geschäftsstelle und ist Dienstvorgesetzter der in ihr tätigen Dienstkräfte sowie der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der regionalen Geschäftsstellen.
Ihm obliegt insbesondere

vhw-Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Berlin