Vorstand

Der Vorstand (§ 12 der Satzung)

Laut § 12 Abs. 3 der Satzung führt der Vorstand die Geschäfte des Verbandes im Rahmen der Beschlüsse der Verbandsorgane. Er leitet die Geschäftsstelle und ist Dienstvorgesetzter der in ihr tätigen Dienstkräfte sowie der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der regionalen Ge­schäftsstel­len.

Ihm obliegt insbesondere

 

  1. die Verwaltung des Verbandsvermögens und die laufende Geschäftsführung des Verbandes im Rahmen der Richtlinien des Verbandsrates,
  2. die Vorbereitung der Mitgliederversammlung,
  3. die Vorbereitung der Beratungen und die Durchführung der Beschlüsse der Verbandsorgane und sonstigen Ein­richtun­gen,
  4. die Aufstellung des Jahresabschlusses gemeinsam mit dem Verbandsrat,
  5. die Aufstellung des Wirtschaftsplans,
  6. die Aufstellung des Arbeitsplans,
  7. der Vorschlag für die Berufung eines wissenschaftlichen Beirates und der Arbeitsgruppen sowie die Betreuung dieser Einrichtung,
  8. die Bestellung der Geschäftsführerinnen oder der Geschäftsführer der regionalen Geschäftsstellen,
  9. die Beratung und Betreuung der regionalen Geschäftsstellen sowie
  10. die Herausgabe oder Schriftleitung der Veröffentlichungen des Verbandes.

 

 

Der auf der Mitgliederversammlung am 30. September 2009 gewählte Vorstand:

Peter Rohland

vhw-Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Berlin


IM FOKUS

Weg von den Defiziten,
hin zu den Potenzialen -
vhw fordert „Vielfalt-Dialog“



 „Ziel eines solchen Dialogs muss es sein, den in der Integrationsdebatte angesetzten Perspektivwechsel fortzuführen“, so Peter Rohland, auf der vhw-Mitgliederversammlung in Frankfurt a. M. gewählter Vorstand.
Dies ist die Forderung des vhw-Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung an die neue Bundesregierung.

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