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Im Herbst 1946 wurde das Deutsche Volksheimstättenwerk (vhw) von Wohnungspolitikern, Bodenreformern und Verbändevertretern in Bielefeld gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten u. a. der frühere Reichstagspräsident Paul Löbe, der Kölner Bürgermeister Robert Görlinger, der Damaschke-Schüler Johannes Luban, Prälat Dr. Benedikt Kreutz und der damalige Oberkonsistorialrat Dr. Eugen Gerstenmaier. Organisatorisch und finanziell wurde der Verein zunächst von den drei Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege – dem Caritasverband, dem Hilfswerk der Evangelischen Kirche und der Arbeiterwohlfahrt – getragen.
Die im Rückblick etwas befremdlich erscheinende Dominanz der Wohlfahrtsverbände innerhalb eines wohnungspolitischen Verbandes erklärte sich aus der beispiellosen Notzeit nach Kriegsende, die die Wohlfahrtsverbände veranlasste, ihren karitativen Auftrag nicht nur im Kampf gegen Hunger und Kälte, sondern auch in der Sorge um das Dach über dem Kopf zu erfüllen.
Aber auch in dieser extremen Versorgungsnotlage – es galt nahezu zehn Millionen Vertriebene einzugliedern – war den Gründungsmitgliedern das Wohnen mehr als ein Dach über dem Kopf.
„Der vhw ist nicht gewillt, die vielfach geäußerte Ansicht zu übernehmen, es komme nur darauf an, Wohnungen und nochmals Wohnungen in jeder Form und um jeden Preis zu schaffen. Es kann uns nicht gleichgültig sein, was gebaut wird. Wir wissen uns frei von jeder doktrinären Einseitigkeit und erkennen durchaus die Notwendigkeit an, durch den Bau von Miet- und Geschosswohnungen die drückende Wohnungsnot zu steuern… Allerdings kann nur das eigene Heim jene gesunde und krisenfeste Mittelschicht schaffen helfen, die allein – nach den umwälzenden strukturellen Veränderungen in dem sozialen Gefüge unseres Volkes – dem neuen Gemeinwesen die Gewähr auf Dauer gibt“, so der Vorsitzende des vhw, Robert Görlinger, auf dem 2. Volksheimstättentag 1949.
Unter Hinweis darauf, dass schon die Paulskirchenverfassung die politische Mündigkeit des Bürgers, seine politische Freiheit und rechtsstaatliche Sicherheit mit der Eigentumsgarantie in einen untrennbaren Zusammenhang gestellt hat, bis hin zur Aussage von Prof. Dr. von Nell-Breuning auf dem 3. Volksheimstättentag 1951, dass „Privateigentum nur Bestand habe, wenn breite Schichten des Volkes am Eigentum beteiligt seien“, wurde in den programmatischen Aussagen des vhw die gesellschaftspolitische Bedeutung des Privateigentums immer wieder hervorgehoben: Im Privateigentum wurde der unbedingt nötige Raum für die eigenverantwortliche Gestaltung des eigenen Lebens gesehen. Es spornt an zur Übernahme von Aufgaben und Verantwortung und zählt damit zu den Voraussetzungen staatsbürgerlicher Freiheit. Das Wohneigentum war geradezu Sinnbild der gesellschaftlichen Ordnung des Grundgesetzes: Es steht für die Garantie des Eigentums, die Autonomie des Einzelnen sowie für das Recht zur individuellen Entfaltung und Privatinitiative.
Aus allen programmatischen Aussagen des vhw aus dieser Zeit wird deutlich, dass die Bezugsgröße der Verbandsarbeit der Bürger war. Er sollte über das Privateigentum und insbesondere über das Wohneigentum befähigt werden, seine Rolle in dem demokratisch verfassten Gemeinwesen der Nachkriegszeit anzunehmen und auszufüllen. Dies auch vor dem Hintergrund zweier gesellschaftlicher Systeme im Westen und Osten Deutschlands, die auf völlig unterschiedliche Eigentumsformen setzten.
Mit diesem „ideellen Rüstzeug“ bestritt der vhw die Diskussion bei den Weichenstellungen der Boden- und Wohnungspolitik der Nachkriegszeit.
Mehr als 60 Jahre gelebter Demokratie haben gezeigt, dass die in den Anfängen der Bundesrepublik vorhandene Sorge um die Akzeptanz des demokratischen Gemeinwesens durch den Bürger unbegründet war. 60 Jahre erlebter Demokratie haben den Bürger selbstbewusster, den Staat aber unsicherer gemacht. Die Unsicherheit des Staates ist auch auf seine kontinuierlich schwindenden Handlungsräume zurückzuführen. Internationalisierungsprozesse, bedingt durch die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft, der Internationalisierung der Finanzmärkte und der fortschreitenden Integration Europas reduzieren in Gegenwart und Zukunft die Rolle der Bundesrepublik als Nationalstaat und führen zu neuen Grenzziehungen.
Schließlich ist ein Befund unbestritten: Der Staat hat im Laufe seiner Entwicklung mehr Aufgaben übernommen, als er mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen erfüllen kann. Der Staat ist somit in der aktuellen Diskussion über das Verhältnis von Staat und Gesellschaft in die Defensive geraten.
Vor diesem Hintergrund erhalten Fragen gesellschaftlicher Transparenz, Möglichkeiten der tatsächlichen Wahrnehmung von Partizipation der Bürger sowie das Maß der Verantwortung des Einzelnen für sich selbst und für die Gestaltung der Gesellschaft einen neuen Stellenwert. Sie sind auf der Suche nach einem neuen Gesellschaftsvertrag unter den Bedingungen einer globalisierten Wirtschaft und einer individualisierten Gesellschaft. Die Antwort ist für den vhw das gesellschaftliche Leitbild der Bürgergesellschaft, das eine Neujustierung des Verhältnisses von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Bürger anstrebt. Die Diskussion um Bürgergesellschaft ist zugleich Ausdruck der Unzufriedenheit mit der gegenwärtigen Politik und ein Versuch, gesellschaftliche Kontrolle über staatliches Handeln zurückzugewinnen. Der aktive Bürger übernimmt Gemeinwohlverantwortung auf unterschiedlichen Feldern. Er möchte dafür aber in höherem Maße die Entscheidungsfindung beeinflussen.
„Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen Leistungsgewährung durch den Staat und Dienstleistung durch Unternehmen auf der einen Seite und der Philosophie des Public Value ist Vernetzung und Kommunikation. Das Denken in Netzwerken wird von uns seit sechzig Jahren gelebt. Wir sind gut vernetzt.“
Reinhart Chr. Bartholomäi, Vorstandsvorsitzender des vhw e. V. zum Verbandstag am 18. September 2008.
Auch bei dem neuen Demokratiemodell der „Bürgergesellschaft“ bleibt der Staat als Problemlöser gefordert. Dieses Leitbild weist dem Staat die Aufgabe zu, überall dort die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung zu fördern, wo dies möglich ist, und sich bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben an dem Leitgedanken einer Stufung der Verantwortung zwischen Staat und Gesellschaft zu orientieren. Es bleibt aber in diesem Modell bei der Gewährleistungsfunktion des Staates. Sie macht deutlich, dass es in diesem Prozess nicht um eine Rückkehr zur „Privatrechtsgesellschaft“ geht, in der der Bürger sich selbst überlassen bleibt, sondern der Staat Verpflichtungen zum Schutz des Bürgers anerkennt. Das mit dem „Gewährleistungsstaat“ verfolgte Ordnungsmodell setzt zwar auf freie gesellschaftliche Entfaltung, es erlaubt die individuelle Verfolgung von Eigennutz, will aber zugleich durch Schrankensetzung Rücksichtnahme auf die Verwirklichung des Eigentums anderer und die Erreichung von Gemeinwohlzwecken gewährleisten.
Der vhw hat dieses neue Leitbild einer Verantwortungsteilung zwischen Staat und Bürger durch Satzungsänderung auf der Mitgliederversammlung vom 17. September 2008 nach einer mehrjährigen Diskussion aufgegriffen und zur Leitlinie seiner künftigen Verbandspolitik gemacht. In dieser Satzungsänderung wird der verbandspolitische Ansatz ausdrücklich in der Satzung verankert, in § 3 Abs. 1 der Satzung heißt es hierzu:
„Der vhw verpflichtet sich, seine wissenschaftliche Tätigkeit und seine Bildungsförderung am Leitbild der Bürgergesellschaft auszurichten und durch die Transformation dieses Leitbildes das Wohnungswesen, den Städtebau, die Raumordnung und die Umwelt weiterzuentwickeln.“