
Springe direkt zu: Die Hauptnavigation Inhaltsbereich Suchfunktion Service-Funktionen
Ein Idealverband wie der vhw, der seine Verbandsziele in den Handlungsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen verfolgt, spiegelt sein Selbstverständnis und seine Arbeit an der gesellschaftspolitischen Diskussion über den vorgefundenen und erwünschten Zustand des Gemeinwesens wider. Denn wenn es eine Projektionsfläche für den Diskurs über die Entwicklung des Gemeinwesens gibt, dann ist es der Handlungsraum Stadt.
Vor diesem Hintergrund hat der vhw die gesellschaftspolitische Diskussion über eine neue Verantwortungsteilung zwischen Staat und Bürger aufgegriffen und das neue Gesellschaftsverständnis von der Bürgergesellschaft zur Leitlinie seiner künftigen Verbandspolitik erhoben. Mit der jüngsten Satzungsänderung auf der Mitgliederversammlung am 17. September 2008 wird dieser verbandspolitische Ansatz ausdrücklich in der Satzung verankert, indem der vhw sich verpflichtet, seine wissenschaftliche Tätigkeit und seine Bildungsförderung am Leitbild der Bürgergesellschaft auszurichten und durch die Transformation dieses Leitbildes das Wohnungswesen, den Städtebau, die Raumordnung und die Umwelt weiterzuentwickeln (§ 3 Abs. 1 der Satzung).
Dieses Leitbild der Bürgergesellschaft ist nach Auffassung des vhw dadurch gekennzeichnet, dass es dem Staat die Aufgabe zuweist, überall dort die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung zu fördern, wo dies möglich ist, und sich bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben an dem Leitgedanken einer Stufung der Verantwortung zwischen Staat und Gesellschaft zu orientieren. Hierbei bedient sich der Staat als Gewährleistungsstaat eines Konzeptes der Verantwortungsteilung und -stufung, das der Vielzahl von Gemeinwohlakteuren und der komplexen Organisation des Gemeinwohls gerecht zu werden versucht. Das mit dem Gewährleistungsstaat verfolgte Ordnungsmodell setzt zwar auf freie gesellschaftliche Entfaltung, es erlaubt die individuelle Verfolgung von Eigennutz, will aber zugleich durch Schrankensetzung, Rücksichtnahme auf die Verwirklichung des Eigennutzes anderer und die Erreichung von Gemeinwohlzwecken gewährleisten.
Der Staat als Gewährleistungsstaat macht also Ernst mit dem an sich unstreitigen Befund, dass das Konzept der Verantwortungsteilung die Teilbarkeit der Gemeinwohlverantwortung voraussetzt. Es ist die „Philosophie“ dieses Leitbildes, die spezifischen Gemeinwohlkompetenzen aller Akteure zusammenzuführen und füreinander fruchtbar zu machen.
Aus diesem Konzept der Verantwortungsteilung lassen sich vier Muster sozialer Denk- und Verhaltensweisen des Bürgers festmachen, die auch dem „Bürgerverständnis“ des vhw zu Grunde liegen:
Wie aber kann die Rolle des Bürgers im Handlungsraum Stadt näher konzeptionalisiert und damit praktiziert werden? Was heißt es eigentlich, die Stadtentwicklung vom Bürger her zu denken?
Aus Sicht des vhw liegt es bei dieser grundsätzlichen Neugestaltung der Stadtentwicklungspolitik nahe – soweit es die neue Akteursrolle von Staat und Bürger betrifft – dasjenige Gedankengut fruchtbar zu machen, das – wie das Konzept des „public value“ – genau den Bürger und seine Interessen zur Richtschnur und zum Bezugspunkt der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen macht. Der Bürger ist hierbei als Adressat von gemeinwohlorientierten Dienstleistungen immer auch „Citizen“ und insoweit von vornherein in die Entscheidungsfindung darüber einzubeziehen, welche Dienstleistungen in welcher Art und Weise angeboten werden sollen. Er definiert mit, was „public value“ ist. „public value“ steht also in einem Prozess des Austarierens der Eigeninteressen des Bürgers, des öffentlichen und des prozedualen Interesses. Ob und wie das Leitbild Bürgergesellschaft in der Wirklichkeit ankommt, insbesondere ob und wie die Akteure sich auf dieses Leitbild einlassen – das sind Fragen, auf die der vhw mit seiner Arbeit in den nächsten Jahren Antworten sucht und findet.