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Gemäß unserer Satz § 4 in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 1. Oktober 1991 in Berlin, letztmalig geändert durch den Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. September 2008 können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie sonstige Personen- gemeinschaften (korporative Mitglieder) Mitglieder des Verbandes werden, die an der Erfüllung der Aufgaben und an den Zielen des Verbande mitwirken wollen.
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