Satzung

Satzung des vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.

in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Mitgliederversammlung vom
30. September 2009 in Frankfurt am Main.

§ 1 Name und Sitz

 

(1) Der Verband führt den Namen „vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.“

 

(2) Der Sitz des Verbandes ist Berlin (Rechtssitz); er ist im Vereinsregister eingetragen. Die Ver­waltungssitze des Verbandes sind Bonn und Berlin, der Mittelpunkt der geschäftlichen Ober­leitung ist Bonn.


§ 2 Gemeinnützigkeit

 

(1) Der Verband erfüllt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steu­er­begünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

(2) Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt keine ei­genwirtschaftlichen Zwecke, sondern ausschließlich wissen­schaftliche und gemeinnützige Zwecke.

 

(3) Die Mittel des Verbandes dürfen nur für die sat­zungs­gemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mit­glieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Der Verband darf niemanden durch Ausga­ben, die seinen Zielen fremd sind, oder durch unver­hältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.


§ 3 Ziele und Aufgaben des Verbandes

 

(1) Der Verband dient ausschließlich wissen­schaftlichen Zwecken und Zwecken der Bil­dungsförderung durch Forschung, Lehre und Öf­fentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Beziehun­gen zwischen den Akteuren auf den Woh­nungsmärkten und bei der Entwicklung der Städte und Gemeinden zu verbessern.

 

Hierbei wirkt der Verband darauf hin, die Vor­aussetzungen zu schaffen, die den Bürgern eine an ihren Vorstellungen und Bedürfnissen orientierte aktive und gestaltende Mitwirkung bei der Entwicklung der Wohnverhältnisse und bei der nachhaltigen Entwicklung der Städte und Gemeinden ermöglichen.

 

Mittels der wissenschaftlichen Tätigkeit und der Bildungsförderung ist die am Leitbild der Bür­gergesellschaft auszurichtende Weiterent­wick­lung des Wohnungswesens, des Städtebaus, der Raumordnung und der Umwelt zu betreiben und das Zusammenwirken aller am Bau-, Woh­nungs- und Planungsgeschehen Beteiligten und Interes­sierten zu fördern.