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in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Mitgliederversammlung vom
30. September 2009 in Frankfurt am Main.
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verband führt den Namen „vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.“
(2) Der Sitz des Verbandes ist Berlin (Rechtssitz); er ist im Vereinsregister eingetragen. Die Verwaltungssitze des Verbandes sind Bonn und Berlin, der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist Bonn.
§ 2 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verband erfüllt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, sondern ausschließlich wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke.
(3) Die Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Der Verband darf niemanden durch Ausgaben, die seinen Zielen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
§ 3 Ziele und Aufgaben des Verbandes
(1) Der Verband dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken und Zwecken der Bildungsförderung durch Forschung, Lehre und Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Beziehungen zwischen den Akteuren auf den Wohnungsmärkten und bei der Entwicklung der Städte und Gemeinden zu verbessern.
Hierbei wirkt der Verband darauf hin, die Voraussetzungen zu schaffen, die den Bürgern eine an ihren Vorstellungen und Bedürfnissen orientierte aktive und gestaltende Mitwirkung bei der Entwicklung der Wohnverhältnisse und bei der nachhaltigen Entwicklung der Städte und Gemeinden ermöglichen.
Mittels der wissenschaftlichen Tätigkeit und der Bildungsförderung ist die am Leitbild der Bürgergesellschaft auszurichtende Weiterentwicklung des Wohnungswesens, des Städtebaus, der Raumordnung und der Umwelt zu betreiben und das Zusammenwirken aller am Bau-, Wohnungs- und Planungsgeschehen Beteiligten und Interessierten zu fördern.