Am 25. März 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr veröffentlicht. In diesem wird erläutert, dass sich die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht auf die bundes- bzw. landesrechtlich anerkannten Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen beschränkt, sondern die Aufzählung lediglich beispielhaft zu verstehen ist. Die
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare ("eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (BGBl. 2023 I Nr. 222) am 24. August 2023 wurden die nationalen Vergaberechtsregelungen (VgV, SektVO, KonzVgV und VSVgV) an die entsprechende europäische Durchführungsverordnung angepasst.
Die Einführung von eForms in den Vergabeverordnungen gilt über die Verweise in § 2 VgV und § 2
Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung rechtssicher vorgenommen werden kann. Dies ist für die Frage bedeutsam, ob eine Ausschreibung abhängig vom Schwellenwert europaweit zu erfolgen hat.
Am 27. Februar 2024 hat das Sächsische Kabinett den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes zur Anhörung freigegeben. Die wesentlichen Intentionen des Gesetzes bleiben unverändert, so dass sich weiterhin die Modernisierung und Aktualisierung des Vergaberechts, die Schaffung eines Rechtsrahmens zu Förderung fairer, sozialer und ökologischer Bedingungen für den Wettbewerb sowie die verpflichtende Berücksichtigung von Lebenszykluskosten sowie
Unternehmen tragen Verantwortung dafür, dass Menschenrechte in globalen Lieferketten eingehalten werden; so schreibt es das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vor. Die Verantwortung der Unternehmen erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Sie müssen ihren Pflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern nachkommen. Mittelbare Zulieferer werden einbezogen, sobald das Unternehmen von
Schleswig-Holstein / Hamburg
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Vergabe- und Bauvertragsrecht
Die neue SHVgVO vom 21. November 2023 (GVBl. 2023, S. 620) ist am 8. Dezember 2023 in Kraft getreten. Neben einigen begrifflichen Klarstellungen umfasst die Verordnung im Wesentlichen eine Erhöhung der Grenzwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben.
November 2023: Mit einer Änderung im Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) hat der Landtag nunmehr folgende Ziele umgesetzt: Die Auftragswerte, ab deren Erreichen das ThürVgG angewandt werden muss, wurden angehoben (bei Bauaufträgen um 15.000 € auf insgesamt 75.000 € und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen um 10.000 € auf insgesamt 30.000 €), die sozialen und ökologischen Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wurden gebündelt und verschlankt und die Anwendung des
Die EU-Kommission hat die EU-Schwellenwerte für die Jahre 2024 bis 2025 veröffentlicht. Diese Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer) gelten für alle Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2024:
Klassische öffentliche Auftraggeber: 5.538.000 Euro für Bauaufträge 221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge | 143.000 Euro für oberste und obere Bundesbehörden 750.000 Euro für Soziale und anderen Besondere Dienstleistungen
Sektorenauftraggeber: 5.538.000 Euro für Bauaufträge 443.000 Euro für Dienst-
Bundesebene
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Immobilienrecht, -management, -förderung
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Vergabe- und Bauvertragsrecht
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat in seiner Studie "Lieferketten in der deutschen Bauwirtschaft"die internationale Verflechtung der Wertschöpfungskette Bau untersucht. Analysiert wurde, aus welchen Herkunftsländern wesentliche Baustoffe, Materialen, Bauteile usw. kommen und inwiefern die deutsche Bauwirtschaft von wenigen Zulieferländern/Herstellern abhängig ist.
Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung sei die Lieferkette im Bausektor global ausgerichtet,
Mit dem Stichtag 25. Oktober 2023 wurde für EU-weite Bekanntmachungen die Verwendung von standardisierten Bekanntmachungsdokumenten, sogenannte eForms, verpflichtend. Damit werden oberschwellige Bekanntmachungen von öffentlichen Auftraggebern nur noch im Format eForms-DE über den Datenservice Öffentlicher Einkauf an die europäische Ausschreibungsplattform Tenders Electronic Daily (TED) übermittelt.
Die Einführung von eForms läutet einen Paradigmenwechsel der Verwaltungsdigitalisierung