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Der Ausbau der Windenergie ist entscheidend, um sowohl die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet die Bundesländer bis Ende des Jahres 2032, einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen.
Um die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist im Juli 2022 unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt worden:
- Einbeziehung von Landschaftsschutzgebieten
- Setzung bundeseinheitlicher Standards bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Hinblick auf die Signifikanzschwellen
- Beschränkung auf 15 kollisionsgefährdete Brutvogelarten
- Vereinfachung der Alternativenprüfung
- Repowering unter Berücksichtigung der Vorbelastung
- Nationale Hilfsprogramme für betroffen Arten
- Finanzierung der Hilfsprogramme auch durch Anlagenbetreiber
- Definition von Schutzmaßnahmen
In dem Webinar nehmen wir auch die ganz aktuellen Entwicklungen in den Blick, die mit der vom Bundesrat am 3.3.23 beschlossenen Regelungen zur Umsetzung der
sogenannten
EU-Notfallverordnung zusammenhängen. Damit werden die Verfahren zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Stromnetze weiter beschleunigt(u.a. Einführung sog. GoTo-Gebiete, Verzicht auf die Durchführung einer UVP und
artenschutzrechtlichen Prüfung).
Unsere Dozenten berichten aus erster Hand und erläutern Ihnen die neuen gesetzlichen Regelungen. Dabei werden auch Querbezüge hergestellt zum Windenergieflächenbedarfsgesetz und zum Unionsrecht.
Beschäftigte der Bauplanungs-, Bauordnungs-, Bauaufsichts-, Baugenehmigungs-, Ordnungs-, Naturschutz-, Umwelt- und Rechtsämter, der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure.
Als Teilnehmer/in sind Sie herzlich eingeladen, Fragen bis zwei Wochen vor Webinarbeginn unter umweltrecht@vhw.de einzureichen.
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 3,75 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung dieser Veranstaltung wird bei der AK-NRW beantragt. Diese Anerkennung wird auch von den Architektenkammer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen anerkannt. Für die übrigen Architektenkammern besteht entweder keine Nachweispflicht, oder alle vhw-Veranstaltungen werden anerkannt (bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen).
Auf Wunsch können wir einen Antrag auf Anerkennung bei der für Sie zuständigen Architekten-/Ingenieurkammer stellen. Die einzelnen Kammern benötigen einen Vorlauf von bis zu 7 Wochen vor Veranstaltungstermin.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am
Webinar
Für das Webinar nutzen wir
Cisco Webex Meeting.
Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.
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