Inhalte
Keine andere Behördenentscheidung ist vergleichbar komplex wie der Beschluss über die Feststellung eines Plans für ein Infrastrukturprojekt oder sonst ein umweltrelevantes Vorhaben.
Planfeststellungsbeschlüsse entscheiden oft über die Zulässigkeit und die Ausgestaltung von Vorhaben mit hohem öffentlichen Interesse, haben zugleich aber weitreichende Auswirkungen auf die Umwelt, den Einzelnen oder die betroffene Öffentlichkeit insgesamt. Sie stehen daher häufig im Rampenlicht öffentlicher Diskussion und Kritik.
Die Fehleranfälligkeit von Planfeststellungsbeschlüssen und somit das Risiko einer verwaltungsgerichtlichen Beanstandung sind beträchtlich. Dementsprechend hoch sind die administrativen und rechtlichen Anforderungen an die Planfeststellungsbehörde. Knappe Zeit- und Personalressourcen erfordern zudem eine zeiteffiziente Bearbeitung.
In diesem zweitägigen Seminar trainieren Sie Techniken, mit denen der meist umfangreiche Verfahrensstoff rechtssicher im Planfeststellungsbeschluss bewältigt werden kann. Folgende rechtliche Themen werden behandelt:
- Anhörungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, sonstige formelle Anforderungen an den Planfeststellungsbeschluss sowie materielle Anforderungen des Umweltrechts, der Abwägung und der davon umfassten Alternativenprüfung.
Im Praxisteil geben Sie diesen Anforderungen unter Einbeziehung der Planunterlagen, Einwendungen und Stellungnahmen sowie sonstigen Verfahrensergebnissen eine Struktur, die Sie in die Lage versetzt, einen Planfeststellungsbeschluss effizient zu erstellen.
Dieses Präsenzseminar zeichnet sich durch eine große Interaktion zwischen Dozent und Teilnehmenden aus. Hinweise
Nutzen Sie selbst die Möglichkeit, vorab konkrete Fragen zu übermitteln. Übersenden Sie diese bitte bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail an umweltrecht@vhw.de.
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 9,25 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung dieser Veranstaltung wird bei der AK-NRW beantragt. Diese Anerkennung wird auch von den Architektenkammer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen anerkannt. Für die übrigen Architektenkammern besteht entweder keine Nachweispflicht, oder alle vhw-Veranstaltungen werden anerkannt (bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen).
Die Veranstaltung wurde als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beantragt.