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Fortbildung zur Moderatorin / zum Moderator in der Stadtentwicklung
Mit der Fortbildung zum Moderator/zur Moderatorin möchte der VHW Ihnen Techniken an die Hand geben, die es Ihnen im alltäglichen Planungsleben leichter machen, die Herausforderungen in der Kommunikation mit der breiten Bürgerschaft zu meistern.
Heute geht es ohne Moderation kaum noch, intern wie extern!
Die Fortbildung befähigt Sie, selbstständig Moderationskonzepte zu entwickeln und erfolgreich durchzuführen. Wir bieten Ihnen einen berufsbegleitenden Lernprozess, eingebettet in ein praxisnahes und modernes Konzept für die Moderation von Stadtentwicklungsprozessen. Es werden umfangreiche Methoden und Vorgehensweisen zur Gestaltung und Umsetzung von Moderationsprozessen vermittelt.
Im Mittelpunkt steht dabei die Übertragbarkeit auf die Anwendungsmöglichkeiten der Teilnehmer/innen. Hierfür stehen Ihnen die Trainer/innen mit ihrem breiten Erfahrungsschatz zur Seite.
Die drei Ausbildungsmodule finden wie folgt statt:
1. Einheit: Donnerstag/Freitag, 9./10. Feb. 2023
2. Einheit: Donnerstag/Freitag, 2./3. März 2023
3. Einheit: Donnerstag/Freitag, 23./24. März 2023
Die Fortbildung ist für maximal 15 Teilnehmende ausgelegt.
Für weitere Informationen (s. Programm-Download) und Fragen steht Ihnen gerne Herr Böttcher zur Verfügung (s. Kontakt weiter unten).
Hinweise
In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung sowie eine Vollverpflegung mit Übernachtung enthalten (Mittagessen und Abendessen am 1. Tag; Übernachtung von Tag 1 auf Tag 2; Frühstück und Mittagessen am 2. Tag, Getränke sowie Kaffee/Tee während der Pausen).
Eine Ratenzahlung ist wie folgt möglich:
Die erste Rate in Höhe von 895,- € (Mitglieder) / 995,- € (Nichtmitglieder) für die 1. Einheit ist fällig am 10.02.2023
Die zweite Rate in Höhe von 895,- € (Mitglieder) / 995,- € (Nichtmitglieder) für die 2. Einheit ist fällig am 03.03.2023
Die dritte Rate in Höhe von 895,- € (Mitglieder) / 995,- € (Nichtmitglieder) für die 3. Einheit ist fällig am 24.03.2023
Für die abgeschlossene Fortbildung wird das Zertifikat Moderator/in vom vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. vergeben.
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung ist bei der Architektenkammer Baden-Württemberg beantragt.
Auf Wunsch können wir einen Antrag auf Anerkennung als Pflichtfortbildung bei der für Sie zuständigen Architekten-/Ingenieurkammer stellen. Hierbei benötigen einzelne Kammern einen Vorlauf von bis zu 7 Wochen vor Veranstaltungstermin. Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 52 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 23-0506-113 anerkannt.
Die Veranstaltung ist als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Ingenieurkammer Bau NRW beantragt.