Veranstaltungsdetails

Planung und Management von Artenschutzmaßnahmen (CEF-/FCS-Maßnahmen) (NS230701)

Präsenzveranstaltung, Umweltrecht und Klimaschutz

Termin:
08.11.2023
in Hannover
Bundesland:
Niedersachsen
Dozierende:
Dr. Ernst-Friedrich Kiel , Dr. Jochen Lüttmann
Nicht-Mitglieder
€ 415,00*
vhw-Mitglieder
€ 350,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Ernst-Friedrich Kiel

Dr. Ernst-Friedrich Kiel

Referatsleiter Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Habitatschutz im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Dr.                                                          Jochen Lüttmann

Dr. Jochen Lüttmann

Landschaftsplaner und Wissenschaftlicher Berater des Büro FÖA Landschaftsplanung in Trier, Mitarbeit an verschiedenen einschlägigen Regelwerken des Bundes (Bearbeitung des Teils Artenschutz in der Richtlinie für die Landschaftspflegerische Begleitplanung im Bundesverkehrsstraßenbau R-LBP, Bearbeitung der Arbeitshilfe "Fledermäuse und Verkehr" des Bundesverkehrsministerium und der Länder, Leitfaden "Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in NRW).

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Inhalte

Im Zusammenhang mit der Artenschutzprüfung nach dem BNatSchG besteht die Möglichkeit, so genannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchzuführen. Mit ihrer Hilfe kann unter Umständen ein aufwändiges Ausnahmeverfahren abgewendet werden. Im Falle einer förmlichen Ausnahme müssen alternativ Maßnahmen zur Erhaltung der Populationen der betroffenen Arten ergriffen werden (FCS-Maßnahmen).

Vor diesem Hintergrund wurde vom Land Nordrhein-Westfalen unter Mitwirkung des Bundesamtes für Naturschutz der Leitfaden "Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen" erarbeitet, der für etwa 110 regelmäßig bei Eingriffsvorhaben betroffene Arten geeignete Maßnahmen modellhaft zusammenstellt. Der Leitfaden- beinhaltet zahlreiche Methodenstandards, die auch für die entsprechenden Verfahren in den anderen Bundesländern anwendbar sind. Gerichte wie z.B. das OVG Münster ziehen den Leitfaden als Sachverständigengutachten hinzu.

Im Seminar lernen Sie die naturschutzrechtlichen und -fachlichen Anforderungen an die Planung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und an das Monitoring der Maßnahmen anhand vielfältiger Praxisbeispiele kennen. Dabei bietet sich Ihnen die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Autoren des Leitfadens.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Auf dieser Veranstaltung treffen Sie

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesbehörden und Landkreisen, Städten und Gemeinden, die mit Fragen des Artenschutzes in Verfahren der Bauleit- und Fachplanung befasst oder von diesen betroffen sind; Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.

Hinweise
Bitte haben Sie zur Veranstaltung das BNatSchG dabei.

Als Teilnehmer/in sind Sie herzlich eingeladen, Fragen bis zwei Wochen vor Webinarbeginn unter umweltrecht@vhw.de einzureichen.

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung dieser Veranstaltung wird bei der AK-NRW beantragt. Diese Anerkennung wird auch von den Architektenkammer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen anerkannt. Für die übrigen Architektenkammern besteht entweder keine Nachweispflicht, oder alle vhw-Veranstaltungen werden anerkannt (bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen).

Auf Wunsch können wir einen Antrag auf Anerkennung bei der für Sie zuständigen Architekten-/Ingenieurkammer stellen. Die einzelnen Kammern benötigen einen Vorlauf von bis zu 7 Wochen vor Veranstaltungstermin.

Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Eckhard Lange

Eckhard Lange

Organisatorisch zuständig

Sylke Fehrmann

Organisation

Sabine Korte

Organisation

Melanie Willamowski

Organisation

Anschrift

vhw Geschäftsstelle
Region Nord
Niedersachsen/Bremen
Sextrostraße 3-5
30169 Hannover

Veranstaltungsort