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Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen (WB230711)

Webinar, Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung, Umweltrecht und Klimaschutz

Termin:
20.06.2023
(Anmeldeschluss: 19.06.2023, 15:00 Uhr)
Dozierende:
Dr. Matthias Kaiser , Dr. Ernst-Friedrich Kiel
Nicht-Mitglieder
€ 375,00*
vhw-Mitglieder
€ 310,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Matthias Kaiser

Dr. Matthias Kaiser

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Leiter des Fachbereichs 24 (Artenschutz, Vogelschutzwarte, LANUV-Artenschutzzentrum)

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Dr.                                                          Ernst-Friedrich Kiel

Dr. Ernst-Friedrich Kiel

Referatsleiter Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Habitatschutz im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Inhalte

Nach dem Koalitionsvertrag 2021 sollen bis 2030 80 Prozent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Dafür werden nach Hochrechnung des Bundesverbandes für Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) rd. 16.000 neue Windräder auf 2% der Landesfläche benötigt.

Im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg und dem Bedarf nach einer dauerhaften Sicherung der Energieversorgung kommt dem beschleunigten Ausbau der Windenergie eine zentrale Rolle zu. Hierzu ist im Juli 2022 unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geändert worden mit dem Ziel, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Konsequenzen für die Prüfung der Artenschutzbelange bei Windenergievorhaben werden auch Thema dieses Webinars sein.

Durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können sich erhebliche Konflikte mit dem Naturschutz ergeben. Daraus resultieren für die
Planungs- und Genehmigungspraxis eine Vielzahl ungeklärter Fragen.

Vor diesem Hintergrund hat das Land Nordrhein-Westfalen 2017 den aktualisierten Leitfaden "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW" eingeführt, der seit Ende 2021 evaluiert und fortgeschrieben wird. Die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen werden in der laufenden Fortschreibung des Leitfadens berücksichtigt.

Anhand des Leitfadens erfahren Sie, auf welche Weise die Artenschutzprüfung (ASP) und die FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bei der Planung von WEA-Konzentrationszonen sowie in den Genehmigungsverfahren naturschutzfachlich und -rechtlich korrekt umgesetzt werden können.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden im Rahmen der Fortschreibung die neueste Rechtsprechung sowie zwischenzeitlich erschienene neue Regelungen und Gutachten eingepflegt. Wesentliche Änderungen ergeben sich u.a. hinsichtlich der "Signifikanzprüfung" und in Bezug auf die Überprüfung des sog. "Helgoländer Papiers".

Im Webinar werden die wichtigsten Inhalte des Leitfadens und der Fortschreibung vorgestellt und durch Beispiele aus der Praxis veranschaulicht. Dabei bietet sich Ihnen die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Autoren des Leitfadens.

Der Leitfaden wird mittlerweile von der Rechtsprechung als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" bezeichnet, von dem nicht ohne weiteres abgewichen werden darf und auch für WEA´s außerhalb von NRW viele praxistaugliche Lösungen bietet.

Teilnehmende – an wen richtet sich das Webinar?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesbehörden und Landkreisen, Städten und Gemeinden, die mit Fragen des Artenschutzes in Verfahren der Bauleit- und Fachplanung befasst oder von diesen betroffen sind; Landschafts- und Stadtplaner, Architekten, Fachleute aus Planungs- und Ingenieurbüros, Unternehmen und Verbänden. Das Webinar ist auch für Vorhabenträger und diejenigen von Interesse, deren Planung mit Windenergieanlagen zu tun hat.

Hinweise zur Teilnahme

Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden Sie diese bitte per E-Mail an umweltrecht@vhw.de.

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5,0 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung dieser Veranstaltung wird bei der AK-NRW beantragt. Diese Anerkennung wird auch von den Architektenkammer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen anerkannt. Für die übrigen Architektenkammern besteht entweder keine Nachweispflicht, oder alle vhw-Veranstaltungen werden anerkannt (bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen).

Auf Wunsch können wir einen Antrag auf Anerkennung bei der für Sie zuständigen Architekten-/Ingenieurkammer stellen. Die einzelnen Kammern benötigen einen Vorlauf von bis zu 7 Wochen vor Veranstaltungstermin

Die Veranstaltung wurde als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beantragt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
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Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


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Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Eckhard Lange

Eckhard Lange