Veranstaltungsdetails

Verkehrssicherungspflicht für Bäume - Rechtsprechungsanforderungen und Organisationsnotwendigkeiten (SL230009)

Präsenzveranstaltung, Umweltrecht und Klimaschutz, Verkehrsplanung und Straßenrecht

Termin:
28.06.2023
in Saarbrücken
Bundesland:
Saarland
Dozent:
Armin Braun
Nicht-Mitglieder
€ 150,00*
vhw-Mitglieder
€ 130,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Armin Braun

Armin Braun

Volljurist und Schadensreferent bei der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Köln, über die kommunale Schadensfälle abgewickelt werden.

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Inhalte

Immer wieder kommt es durch Bäume zu Unfällen. Starke Stürme mit Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume verletzen oder töten Menschen. Die Sachschäden sind hoch.
Ein Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Damit trägt er die Verkehrssicherungspflicht. Verkehrssicherungspflichtig ist derjenige, der die Benutzung eines Grundstücks zulässt. Durch ihre Verkehrssicherungspflicht sind die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast und die Straßenverwaltungen gefordert, u. U. sogar unabhängig vom Eigentum der Bäume. Sie müssen Gefahren ausräumen und warnen, sonst haften sie gegebenenfalls.
Im Seminar erfahren Sie, wie die Haftungsgrundlagen sich speziell auf Bäume auswirken und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
Jede/r Teilnehmer/in erhält ein umfassendes Skript.
Der Referent geht selbstverständlich auf neueste Entwicklungen und Erkenntnisse ein.
Das Seminar dient auch der Dokumentation der Fortbildung der haftungs- und strafrechtsgefährdeten Mitarbeiter/innen der Kommune.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Auf dieser Veranstaltung treffen Sie

Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der kommunalen und staatlichen Fachbehörden, der Bauhöfe, Ordnungs- und Rechtsämter sowie Rechtsanwälte, die in diesem Rechtsgebiet arbeiten.

Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architektenkammer/Ingenieurkammer).

Inhaltlich zuständig

Detlef Loch

Organisatorisch zuständig

Ulrike Ferg

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Saarland
Konrad-Zuse-Straße 5
66115 Saarbrücken

Veranstaltungsort