Abgabe von Bundesliegenschaften für den Sozialen Wohnungsbau

Juni 2018

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat seit 2015 zwölf Mal Liegenschaften verbilligt für den Sozialwohnungsbau abgegeben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT Drs. 19/2316) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 19/1822) hervor. Stichtag war der 31. März 2018. Insgesamt sollten damit 555 Wohneinheiten entstehen, die Vergünstigungen summierten sich auf mehr als elf Millionen Euro. Es geht um Verkäufe in den Ländern Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen. Noch von politischer Seite genehmigt werden müssen den Angaben zufolge zwei Verkäufe in Münster, mit denen 550 Sozialwohnungen entstehen sollen. Auf herkömmlichem Weg, also im Rahmen von Bieterverfahren, veräußerte die BImA bisher 2026 Liegenschaften, zu weiteren Verkäufen kam es per Erstzugriffsrecht (165) und per Direktverkauf an Gebietskörperschaften (544).

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gewährten die Länder im Jahr 2016 Fördermittel für insgesamt 24.550 Sozialwohnungen. Die meisten Genehmigungen erteilte Nordrhein-Westfalen (9.301), gefolgt von Bayern (3.725). Im Saarland, in Sachsen und in Sachsen-Anhalt wurde kein einziger Neubau einer Wohnung mit Mietpreis- und Belegungsbindung gefördert. Die Zahlen für 2017 sollen in einem Bericht veröffentlicht werden, der in Kürze an den Bundestag geht. Die Bundesregierung bewertet die Förderzahlen als Trendwende, da sie deutlich über dem Durchschnittsniveau der Jahre 2007 bis 2015 lägen. Quelle: hib Nr. 362 vom 1. Juni 2018

Roadmap Bodenpolitik

Der Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" von vhw und DifU formuliert in seiner "Roadmap Bodenpolitik" bodenpolitische und bodenrechtliche Notwendigkeiten sowie Möglichkeiten für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung. Dabei thematisiert er auch die anstehende Grundsteuerreform, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer reinen Bodenwertsteuer.

Bodenpolitische Agenda 2020-2030