Änderung der StVO: Mehr Schutz für Radfahrer

November 2019

Das Bundeskabinett hat am 6. November Änderungen der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Die Änderungen betreffen die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, die Bußgeldkatalog-Verordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung sowie die Ferienreiseverordnung.

Sicherheit im Radverkehr
Die im Referentenentwurf der Novelle enthaltenen Änderungen umfassen unter anderem:

  • einen festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern durch Kraftfahrzeuge,
  • die Festschreibung von Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts,
  • die Möglichkeit der Einrichtung von Fahrradzonen,
  • ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr sowie
  • die Einführung eines Grünpfeils ausschließlich für Radfahrende.

Anpassung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Die Bundesregierung erhöht die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr. Auch das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstelle von Geldbußen von derzeit 15 Euro und mehr, können bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.

Förderung von Fahrgemeinschaften
Neben dem Radverkehr soll auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine klimafreundlichere Mobilität vorangetrieben werden. Dazu setzt die Novelle auf die Umsetzung des Carsharing-Gesetzes. 

In Umsetzung des Carsharinggesetzes werden

  • Parkbevorrechtigungen von Carsharing-Fahrzeugen sowie
  • die Freigabe von Bussonderfahrstreifen für Pkw mit Mehrfachbesetzung

ermöglicht. Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Newsletter "Verbraucherschutz aktuell" vom 6. November 2019